Bundesrat stimmt Angehörigen Entlastungsgesetz zu

Der Bundesrat hat am Freitag, 29.11.2019, dem  Angehörigen Entlastungsgesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz sollen unterhaltsverpflichtete Angehörige in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe entlastet werden.

Nicht mehr grundsätzlich die Eltern unterstützen – Foto: JPH

Künftig darf auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgegriffen werden, wenn das jährliche Brutto-Einkommen 100 000 Euro übersteigt. Dabei wird nur in Ausnahmefällen, wenn der Sozialhilfeträger ein Einkommen oberhalb dieses Betrages vermutet, eine Offenlegung des Einkommens verlangt. Dies führt zu einer Entlastung der Angehörigen, aber auch der Verwaltung. Die Einkommensgrenze gilt dabei für jeden Angehörigen einzeln. Einkünfte werden also bei Geschwistern nicht zusammengerechnet. Außerdem werden Angehörige in der Eingliederungshilfe in gleicher Weise entlastet.

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