Corona-Verordnung: weitere Öffnungen im sozialen Bereich
Gesundheitsministerin Carola Reimann hat am Donnerstag, 04.06.2020, weitere Lockerungen im Umgang mit der Öffentlichkeit bekanntgegeben: „Wir sind in Niedersachsen auf einem guten Weg mit stabil niedrigen Covid-19-Neuerkrankungen. Doch die Gefahr, sich mit dem Virus anzustecken, ist nicht gebannt. Deshalb appelliere ich an alle, seien Sie weiterhin achtsam und besonnen in Ihren Alltag.“
Ab Montag mehr Freiheiten
Ab kommendem Montag wird es – auch für den sozialen Bereich – weitere Öffnungen der coronabedingten Auflagen geben. Für Reimann sind diese Schritte angesichts des landesweit stabil ruhigen Infektionsgeschehens richtig, bedeuten gleichzeitig auch eine größere Eigenverantwortung für die Bürger.
„Einzelne, regional beschränkte Ausbruchsgeschehen mit vergleichsweise hohen Fallzahlen, wie beispielsweise in Göttingen oder Langenhagen, zeigen uns aber auch, dass die Gefahr, sich mit dem Virus anzustecken, nicht gebannt ist. Geht es um Treffen mit Freudinnen und Freunden oder der Familie, handeln Sie verantwortungsvoll und bleiben Sie, zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutze anderer, weiterhin umsichtig. So lange es keinen Impfschutz oder einen entsprechenden Wirkstoff gibt, bleiben Abstand und eine strikte Hygiene der einzig wirkungsvolle Schutz vor einer Ansteckung mit dem Virus.“ Die Einschränkungen der vergangenen Wochen haben den Menschen gerade in sozialen Bereichen und Einrichtungen viel abverlangt. Wichtig sei, so Reimann, dass die Auflagen und Einschränkungen immer angemessen und verhältnismäßig sein müssen. Die in den vergangenen Wochen gesammelten Erfahrungen, die stufenweisen umsichtigen Lockerungen und nicht zuletzt die gute Disziplin der Allermeisten zeige, dass es Zeit für weitere Öffnungen sei. „Dabei haben wir im Zuge dieser Verordnungsänderung die Jugend, genauso wie die alten und pflegebedürftigen Menschen im Blick.“
Die wichtigsten Änderungen im sozialen Bereich zusammengefasst
Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen In Heimen muss das Hygienekonzept unverzüglich den Bewohnerinnen und Bewohnern wieder soziale Kontakte außerhalb der Einrichtung ermöglichen. Dabei Regelungen für das kurzzeitige Verlassen der Einrichtung enthalten. So soll sichergestellt werden, dass ein kurzer Einkauf oder ein kleiner Spaziergang im Park für die mobilen Bewohner wieder möglich sind. Alternativ zu der bislang vorgeschriebenen 14-tägigen Quarantäne im Fall von Neuaufnahmen in Einrichtungen ist es künftig ausreichend, wenn die Einrichtung
- 14 Tage lang sicherstellt, dass ein Abstand von 1,50 Metern zu anderen Bewohnerinnen und Bewohnern eingehalten wird,
- dass fortlaufend beobachtet wird, ob die neuen Bewohnerinnen und Bewohner Symptome einer COVID-19-Erkrankung entwickeln und
- dass sie sich im Falle des Auftretens entsprechender Symptome unverzüglich ärztlich vorstellen.
„Wir sehen, dass die Einrichtungen sehr verantwortungsbewusst zum Schutz der Bewohner sowie Mitarbeiter agieren. Mit der neuen Regelung soll es leichter für die Einrichtungen sein, Pflegebedürftige aufzunehmen“, betont die Gesundheitsministerin.
Angebote für Kinder und Jugendliche
Besuche offener, gruppenbezogener und gemeinwesenorientierter Angebote für Kinder und Jugendliche sind nun auch unter der Aufsicht von Personen, die eine Jugendleitercard haben, mit bis zu 10 Personen wieder möglich. Bislang musste eine pädagogische Fachkraft anwesend sein.
Veranstaltungen und Reisen für Kinder- und Jugendlichengruppen, wie zum Beispiel Ferien- und Zeltlager, sind allerdings bis nach den Sommerferien nicht möglich. Aktuell dürfen Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugendbildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen bis zu 60 Prozent ihrer Betten vermieten. Ab kommendem Montag wird diese Grenze auf 80 Prozent erhöht.
Die gesamte neue „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ finden Sie online hier.
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