Feuerwerk in der Silvesternacht: „Auf Sicherheit achten!“

Zum Jahreswechsel 2019/2020 darf von Sonnabend 28.12.2019, bis Dienstag, 31.12.2019, wieder Kleinfeuerwehr verkauft werden. Die Nutzung der gekauften „Knaller“ allerdings ist auf die Silvesternacht beschränkt. Ein früherer Einsatz ist nicht zulässig. Daher hat die Stadtverwaltung die wesentlichen Grundsätze noch einmal zusammengefasst.

Rücksichtnahme ist gefordert
Fröhliches Feuerwerk setzt Regeln voraus – Foto: JPH

Die Stadt Sehnde weist auf daraufhin, dass nach Paragraph 23 der Sprengstoffverordnung (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, wie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Gemeinschaftsunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.

Die Haftung für entstandene Schäden übernimmt der, der knallt. Ebenso muss jeder hinterher seinen Müll wieder mitnehmen. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die CE-Kennzeichnung und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. Nach dem Sprengstoffgesetz kann der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Sicherheitshinweise auf den „Knallern“ beachten

Folgende Sicherheitshinweise sollten unbedingt beachtet werden:

  1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
  2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
  3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen aufgestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
  4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
  5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
  6. „Blindgänger“ nicht erneut anzünden.
  7. In Notfällen (Verletzung und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
  8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Fenster und Türen geschlossen halten.
  9. Die örtlichen Verbote sind einzuhalten und es ist darauf zu achten, dass besonders notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern eingehalten werden.
  10. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße liegen lassen.
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