Frist zum Einholen der Boote am Steinhuder Meer verlängert
Nach der Dümmer- und Steinhuder-Meer-Verordnung (DStMVO) ist ein Befahren des Steinhuder Meeres ab dem 01. November nicht mehr erlaubt. Aufgrund der außergewöhnlichen Wetterlage in diesem Jahr ist der Wasserstand des Steinhuder Meeres sehr niedrig – mit der Folge, dass zahlreiche Boote nicht genügend Wasser unter dem Kiel haben. Ein Einholen dieser Boote bis zum letztmöglichen Termin ist somit nicht möglich.
Mit dem Gewässereigentümer, dem Land Niedersachsen, hat die Region Hannover abgestimmt, dass das Befahrensverbot vorläufig bis zum 15.11.2018 zum Zwecke des Einholens der Wasserfahrzeuge aufgehoben wird. Die Region Hannover hat dazu am 25.10.2018 eine Allgemeinverfügung erlassen, die das regelt. Ausnahmeanträge müssen somit nicht einzeln gestellt werden. Zu beachten ist, dass ein regulärer Segelbetrieb und das Befahren des Gewässers zu anderen Zwecken als dem Einholen von Fahrzeugen ab dem 01.11. nicht zulässig ist. Die Region Hannover beobachtet die Entwicklung fortlaufend und prüft bei fortlaufend niedrigem Wasserstand eine weitere Verlängerung der Frist.
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