Große sozialpolitische Reform wirft viele Fragen auf: Vortrag in Köthenwald
Zu einer Informationsveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz im Klinikum Wahrendorff hatte die Klinikleitung eingeladen und zahlreiche Zuhörer nutzten die Chance, sich über die Änderungen zu informieren.
„Der Informationsbedarf zum neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist außerordentlich hoch“, so Heide Grimmelmann-Heimburg, Geschäftsführerin des Klinikum Wahrendorff. „Das BTHG stellt eine große sozialpolitische Reform dar.“ Das nahm die Projektgruppe Bundesteilhabegesetz des Heimbereichs im Klinikum nun erneut zum Anlass, ehrenamtlich und gesetzlich Betreuende sowie interessierte Bewohnerinnen und Bewohner zu einer Informationsveranstaltung einzuladen. Über 100 Zuhörer waren der Einladung gefolgt.
Das Bundesteilhabegesetz tritt in vier Stufen – von 2017 bis 2023 – in Kraft. Hintergrund ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und die damit einhergehende Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe. Menschen mit Behinderungen sollen somit mehr Möglichkeiten zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Selbstbestimmung erhalten. Damit gehen umfangreiche Änderungen im Recht der Rehabilitation und Teilhabe einher. Die tiefgreifendste Neuerung tritt zum 01. Januar 2020 in Kraft. Ab dann werden Bewohnerinnen und Bewohner bisher stationärer Einrichtungen, ebenso wie nicht behinderte Menschen, Grundsicherungsleistungen erhalten.
Die gesetzlichen Änderungen bringen in der Praxis sehr viele Neuerungen und Auswirkungen für die Beteiligten mit sich. Da in Niedersachsen noch kein Ausführungsgesetz zum BTHG erlassen wurde, besteht derzeit noch große Verunsicherung, auch im Hinblick auf die konkreten Zuständigkeiten. Die grundlegenden Änderungen wurden in einer umfassenden Präsentation von Rechtsanwältin Barbara Häring, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, verständlich erläutert. Zudem stellte Betriebswirt Jan-Philipp Hartmann die künftige Kostenstruktur anschaulich anhand einer Beispielrechnung dar. Eine folgende Diskussion konnte weitere offene Fragen zum Verhältnis von Eingliederungshilfe, Grundsicherung und Pflegeversicherung klären.
Susan Wegener, Teamleiterin des Aufnahme- und Bewohnerservice, versprach daher: „Mit dieser Aufgabe werden wir Sie nicht alleine lassen. Sie sind uns wichtige Partner im Zusammenwirken für das Wohl unserer Bewohner. Daher stellen wir Ihnen gerne Arbeitshilfen zur Verfügung. Lassen Sie uns in Kontakt bleiben und gemeinsam die offenen Fragen klären.“ Der Aufnahme- und Bewohnerservice versteht sich als „Willkommens-Tür“ zum Heimbereich des Klinikum Wahrendorff und als eine zentrale Servicestelle. Das Team steht sowohl Bewohnerinnen und Bewohnern, den gesetzlich Betreuern als auch Sozialhilfeträgern, Sozialdiensten von Krankenhäusern, sozialpsychiatrischen Diensten, Einrichtungen und Angehörigen für alle Fragen rund um den Heimbereich zur Verfügung.
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