Grünschnitt und Strauchwerk als Chance für Tiere und Garten nutzen
Die Wertstoffhöfe und Grüngut-Annahmestellen sind auch im Niedersachsen derzeit aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. „Das stellt offenbar viele Gartenbesitzer, die gerade jetzt viel Zeit mit Gartenarbeiten verbringen, vor Probleme“, sagt Rüdiger Wohlers vom NABU Niedersachsen. Eine Entwicklung, die der NABU Niedersachsen auch als „Chance für die Natur“ sieht, wie Wohlers betont.
Der Tierwelt eine Chance geben
Nun lasse sich dadurch „vortrefflich aus der Not eine Tugend machen“, erläutert Wohlers weiter. „Äste und Strauchwerk können im Garten an geeigneter Stelle – möglichst nicht in Senken, in denen sich Wasser sammeln kann – aufgeschichtet werden zu einer ‚Rotkehlchen- und Spitzmausburg‘. Wenn sie mit grobem Material am Boden begonnen werden, in dem sich aber ausreichend Hohlräume befinden, und dann mit feinerem Deckmaterial nach oben fortgesetzt werden, können sich schon bald Rotkehlchen, Heckenbraunelle oder Zaunkönig einstellen. Viele andere Vogelarten können darin Unterschlupf finden, ebenso Kleinsäuger wie Igel, Spitzmaus oder sogar Mauswiesel“, zeigt er auf. „Und natürlich viele Insektenarten.“
Feinerer Grünschnitt könnte, stark zerkleinert, auch in einem Komposthaufen im Garten, gemischt mit gröberen Teilen aus zerkleinerten Zweigen und Ästen, zu „wertvollem grünem Gold“ für den Nährstoffhaushalt der Gartenbeete gemacht werden. Als dünne Mulchschicht direkt auf Beete aufgetragen, fördern sie die Bodendurchfeuchtung.
Illegale Entsorgung birgt auch noch Gefahren
Auf keinen Fall dürfe Grün- oder Astschnitt in der freien Landschaft entsorgt werden. „Das Wegkippen von Gartenabfällen in Wälder, Parkränder, an Wegraine oder auf Felder schadet der Natur sehr: Hier werden Nährstoffe auf eigentlich nährstoffarme Böden, insbesondere im Wald, gebracht und die dortige Artenvielfalt gestört. Auch gelangen so exotische Zuchtpflanzen, die sich in der freien Natur rasend ausbreiten können, als Samen oder Pflanzenteile dorthin und können oft kaum mehr eingedämmt werden. Sie bedrohen die heimische Tier- und Pflanzenwelt und können Wildtieren, die sie fressen, zum Verhängnis werden“, mahnt der NABU-Vertreter, solche illegalen Aktivitäten zu unterlassen. Die werden „übrigens als Ordnungswidrigkeiten auch mit empfindlichen Bußgeldern geahndet – zu Recht!“
Wenn es gar nicht anders ginge, weil die Grüngutmengen zwischenzeitlich zu groß würden und weder eine Kompostierung noch die Nutzung als Brut- und Unterschlupfhaufen in Frage komme, bleibe letztendlich nur die Einlagerung in engmaschigen Drahtkörben oder Säcken, die möglichst nicht luftdicht sein sollten, bis der Wertstoffhof wieder geöffnet habe.
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