Informationen für Bürger mit medizinischer Indikation und hoher Priorität über Impfberechtigung

Seit Mitte dieser Woche erhalten Niedersachsens Bürger mit einer Erkrankung oder einer Behinderung, aufgrund derer sie für eine Covid-Schutzimpfung mit hoher Priorität (entspricht Prioritätsgruppe 2 der Impfverordnung des Bundes) berechtigt sind, von ihrer Krankenkasse ein Anschreiben von Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

Impfberechtigung wird mitgeteilt – Foto: JPH

„In dem Schreiben teilen wir den Menschen mit, dass sie sich aus individuellen medizinischen Gründen für einen Termin in ihrem Impfzentrum oder bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten anmelden können. Ein weiteres Attest wird dann nicht benötigt“, erklärt Gesundheitsministerin Daniela Behrens. Damit soll allen aus medizinischen Gründen impfberechtigten Personen unkompliziert und unbürokratisch der Zugang zu einem Impftermin ermöglicht werden, ohne dass vorher noch die Hausärzte für entsprechende Atteste kontaktiert und aufgesucht werden müssen, so Behrens.

Die Auswahl der Versicherten, die einen solchen Brief erhalten, erfolgt dabei auf Grundlage einer Auswertung der bei den Krankenkassen vorliegenden Abrechnungsdaten von Ärzten sowie Krankenhäusern aufgrund medizinischer Kriterien, die der GKV-Spitzenverband auf Bundesebene festgelegt hat.

Die Ersatzkassen, die AOK-Niedersachsen und die anderen gesetzlichen Krankenkassen unterstützen das Land beim Versand der Anschreiben und haben die Auswahl der Patientinnen und Patienten auf Grundlage ihrer Datenbanken getroffen. Der Datenschutz bleibt dabei vollständig gewahrt, das Land Niedersachsen hat keine Kenntnis über die jeweilige Erkrankung. Jörg Niemann, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen in Niedersachsen versichert: „Wir ermöglichen damit den Versicherten einen unbürokratischen Weg, sich ohne weiteren Aufwand für einen Impftermin anzumelden. Uns ist dabei wichtig: Versichertenbezogene Daten haben das Haus der jeweiligen Krankenkasse zu keinem Zeitpunkt verlassen. Weder das Land noch andere Institution wissen, an wen die Benachrichtigung des Landes zur Impfberechtigung gesendet worden ist. In dem Verfahren werden bei der Kasse vorliegende Abrechnungsziffern automatisiert gefiltert, die nach bundesweit geltenden Kriterien zur Impfberechtigung führen, ohne dass es eine individuelle Befassung damit gibt.“

Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen, erläutert: „Das Bundesministerium für Gesundheit regelt in der Corona-Virus-Impfverordnung, welche Personen mit welcher Priorität geimpft werden. Die AOK Niedersachsen unterstützt das Land Niedersachsen auf dieser Grundlage beim Anschreiben von Impfberechtigten. Angeschrieben wurden von uns über 500 000 AOK-Versicherte, die nach den einheitlichen Diagnose-Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes gesundheitsbedingt impfberechtigt sind.“

Anzeige
Werben Sie bei Sehnde-News