Neue Gehölzschnitt- und Artenschutzregeln: Was ist zu beachten?

Neue Gehölzschnitt- und Artenschutzregeln: Was ist zu beachten?
Vor Baumfällungen Kontakt mit der UNB aufnehmen - Foto: JPH/Archiv

Wer plant, im eigenen Garten oder in der freien Landschaft Gehölze zu entfernen oder erheblich zurückzuschneiden, sollte die geltenden gesetzlichen Bestimmungen kennen oder sich im Zweifelsfall mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) in Verbindung setzen.

Im vergangenen Jahr wurde das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz geändert. Seitdem stellen Beseitigungen und erhebliche Beeinträchtigungen von Baumreihen, Alleen, Feldhecken und Feldgehölzen einen Eingriff dar und sind in der Regel genehmigungspflichtig. Dies gilt nicht nur für Bäume in der freien Landschaft, sondern teilweise auch für das Fällen oder den radikalen Rückschnitt von Einzelbäumen oder Baumgruppen im eigenen Garten oder auf dem eigenen Hof.

Während in der freien Landschaft alle Baumfällungen und alle Rückschnittmaßnahmen, die über die Verkehrssicherung hinausgehen, einer Genehmigung bedürfen, werden bei Baumschnittmaßnahmen im eigenen Garten oder Hof bestimmte Mindestkriterien angelegt. Hier bedürfen Fällungen einer Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde, wenn es sich um Einzelbäume mit einem Stammumfang von mehr als einem Meter, gemessen in einem Meter Stammhöhe, handelt. Zudem ist bei der Fällung von Baumgruppen ab zwei Gehölzen, auch bei geringeren Stammumfängen, eine Genehmigung der UNB erforderlich. Bitte beachten: In einigen Kommunen wurden Baumschutzsatzungen erlassen, die strengere Anforderungen haben können.

Damit im Einzelfall geprüft werden kann, ob es sich bei Fällungen und Baumschnittmaßnahmen um einen genehmigungspflichtigen Eingriff in Natur und Landschaft handelt, sollten geplante Maßnahmen rechtzeitig vorher bei der UNB beantragt werden. In der Regel kann die Genehmigung dann – gegebenenfalls unter Auflagen wie der Neupflanzung von Gehölzen oder der Zahlung eines Ersatzgeldes – erteilt werden. Weitere Informationen sowie ein Antragsformular sind im Internet zu finden.

Anzeige
Werben Sie bei Sehnde-News