Öffnung der Friseurbetriebe ab Montag, 4. Mai, möglich

In der Diskussion war es schon seit dem letzten Corona-Gipfel zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder zu den Lockerungen der Beschränkungen. So dürfen nun ab Montag, 4. Mai, auch die Friseurbetriebe ihre Dienst wieder anbieten. Allerdings geschieht das nur unter bestimmten Auflagen.

Ab Montag dürfen wieder Haare geschnitten werden – Foto: Rudy and Peter Skitterians auf Pixabay

Frisörinnen und Frisöre dürfen ebenfalls Dienstleistungen unter Beachtung von Hygieneregeln erbringen. Dazu muss zwischen den Kundinnen und Kunden ein Abstand von mindestens 1,5 Metern gewährleistet in den Salons sein. Die Frisörin oder der Frisör haben bei der Arbeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nach dem Haarschnitt muss der Friseur vor jedem neuen Kunden eine Händedesinfektion vornehmen.

Auch einen Buchnachweis zu den Kunden muss der Salon führen. Darin hat jeder Frisör hat den Namen und die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons mit Einverständnis des Kunden zu dokumentieren und drei Wochen aufzubewahren. So soll eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden können. Eine Kundin oder ein Kunde darf nur bedient werden, wenn sie oder er mit der Dokumentation einverstanden ist.

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