Quarantänepflicht bei Rückkehr aus Schweden nach Niedersachsen

Personen, die nach einem Aufenthalt in Schweden zurück an ihren Wohnort in Niedersachsen kommen, müssen sich jetzt in 14-tägige Quarantäne begeben. Dies teilte das  Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am Sonntag, 07.06.2020, mit. Schweden hat die für die Regelung maßgebliche sogenannte Inzidenz von 50 infizierten Personen pro 100 000 Einwohner am Wochenende überschritten.

Quarantäne für Schwedenrückkehrer angeordnet – Logo: GesMin Nds

Die Quarantäne wird in Paragraph 5 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus geregelt. Dementsprechend müssen sich aus Schweden einreisende Personen unverzüglich in die eigene Wohnung oder an den gewöhnlichen Aufenthaltsort begeben. Zudem sind sie verpflichtet, sofort das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Abhängig vom Gesundheitszustand legt das Gesundheitsamt dann die Regeln für die Quarantäne fest. Zwingend geboten ist ein Zuhausebleiben für 14 Tage. Einkäufe und selbst kurze Aktivitäten an Orten, wo sich andere Menschen aufhalten, müssen unterbleiben. Die Auflagen des Gesundheitsamtes sind bindend.

Die aktuellen Inzidenzen für Europa werden dazu vom Robert-Koch-Institut bereitgestellt. Mehr zum generellen Thema Quarantäne finden Sie im Internet.

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