Telefonsprechstunde für Trauernde
Die derzeitige Ausnahmesituation aufgrund der Coronakrise erfasst in unserem Alltag nahezu sämtliche Lebensbereiche und stellt umfangreiche Aufgaben an alle. Die notwendige Kontaktbegrenzung und daraus entstehende Isolation macht vielen Menschen zu schaffen. Umso mehr, wenn die eigene Lebenssituation ohnehin schon von Einsamkeit und Trauer geprägt ist.
Trauernde Menschen erleben die momentane Situation deshalb als besonders belastend – insbesondere, wenn sie den Ehemann, die Ehefrau, den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin verloren haben. Oft fehlt ihnen in ihrer Lebenssituation jemand, mit dem sie ihre Traurigkeit, Verzweiflung und ihren Schmerz ansprechen können. Mit Trauer und Trauernden umzugehen, will gelernt sein. Das eigene Umfeld ist damit häufig überfordert oder in der gegenwärtigen Situation mit anderen Sorgen belastet.
Der ambulante Hospizdienst für Burgdorf, Lehrte, Sehnde und Uetze ist seit Jahren in der Begleitung und Beratung von Menschen in Trauersituationen mit verschiedenen Angeboten tätig. Trauernde können dort ihrer Trauer und ihrer Emotionalität in den Gesprächen freien Lauf lassen und erleben dabei die befreiende Wirkung dieser Offenheit.
Da zurzeit alle Gruppenangebote zur Trauerbegleitung pausieren müssen, bietet der der ambulante Hospizdienst ab sofort zweimal wöchentlich eine telefonische Sprechstunde für Trauernde an. Immer mittwochs und sonnabends von 16 bis 18 Uhr ist unter der Telefonnummer des Ambulanten Hospizdienstes 05136/89 73 11 eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter persönlich für ein Gespräch am Telefon erreichbar. Die Telefonsprechstunde für Trauernde ist vorerst bis Ende April geplant. Auch per E-Mail an hospizdienst.burgdorf@evlka.de sind Anfragen möglich.
„Unsere Mitarbeitenden werden für die Aufgabe der Trauerbegleitung geschult, sie stehen als Ansprechpartner für die allgemeinen und besonderen Fragen dieser Lebenssituation zur Verfügung“, erläutert Manuela Fenske-Mouanga, leitende Koordinatorin des Hospizdienstes. Alle Informationen und Inhalte der Telefongespräche unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
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