Unbeschwert, aber nicht unvorsichtig Silvester feiern
Die Silvesternacht ist für die meisten Menschen eine ganz besondere. Um diese ausgelassen zu feiern, gehören Böller und Alkohol für viele einfach dazu. „Leider sorgt fahrlässiger Umgang mit Knallern und Raketen jedes Jahr aufs Neue für schwere Verletzungen“, warnt DRK-Notarzt Dr. Holger Bartram. „Auch in Feierlaune sollten einige Regeln unbedingt gelten, um unbeschwert in das neue Jahr starten zu können.“
Als erstes gilt: Mit Feuerwerk verantwortungsvoll umgehen. Nur zugelassene Feuerwerkskörper nutzen und vor dem Abbrennen unbedingt die Herstellerhinweise lesen. Kinder dürfen grundsätzlich keine Böller in die Hände bekommen und Jugendliche unter 18 Jahren sollten umfassend über den Gebrauch aufgeklärt werden. Blindgänger dürfen niemals erneut gezündet werden. Kommt es doch zu Verletzungen, ist es wichtig, schnell zu reagieren. „Kleinere Verbrennungen müssen gekühlt werden, großflächige hingegen nicht, da hier sonst eine Unterkühlung droht“, erklärt DRK-Pressesprecher Florian Hentschel. „Verbrennungen, die größer als die Handfläche sind, erfordern die Behandlung eines Arztes“. Bei einer Augenverletzung sind immer beide Augen zu verbinden, damit das verletzte Auge nicht mehr bewegt wird. Wichtig ist es, bei ernsten Verletzungen umgehend den Notruf 112 zu wählen.
Und Alkohol nur in moderaten Mengen genießen. Bei Alkohol ist es wichtig, die eigenen Grenzen zu kennen und nicht zu überschreiten. „Ganz auf Alkohol verzichten muss niemand, aber Maß zu halten ist wichtig. Bewährte Faustregeln sind: Zu jedem Glas Alkohol ein großes Glas Wasser trinken und zuvor eine gute Grundlage mit einer ausgewogenen Mahlzeit schaffen. Maßloser Konsum hingegen kann zu einer Vergiftung führen mit lebensgefährlichen Folgen“, warnen Bartram und Hentschel. Ein leichter Rausch ist noch kein Notfall. „Wenn dann jemand durch überhöhten Alkoholgenuss zusammenbricht, muss das unbedingt ernst genommen werden“, so Bartram. „Sofort die Atmung und den Puls prüfen! Bleibt die Person auch nach wiederholten Ansprechversuchen bewusstlos, muss ein Notarzt gerufen werden.“ Bei einer Alkoholvergiftung besteht die Gefahr, dass der Bewusstlose erbricht und die Atemwege verschlossen werden. Deshalb den Betroffenen in stabile Seitenlage bringen und möglichst warm halten. In einer kalten Silvesternacht im Freien sind solche Maßnahmen lebensrettend.
Florian Hentschel/JPH
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