Urlaubszeit: Vor dem Abflug Pässe prüfen
Rechtzeitig vor Beginn der Urlaubszeit sollten alle Lehrter die Gültigkeit ihrer Reisepässe und Personalausweise prüfen, damit die lang ersehnte Urlaubsreise nicht bereits am Flughafen endet.
Sind Reisepass oder Personalausweis abgelaufen, müssen neue Dokumente beantragt werden. Momentan beträgt die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei hierfür zirka drei Wochen. Kinderreisepässe können sofort ausgestellt werden, sofern alle Unterlagen dazu vorliegen. Es lohnt sich also, rechtzeitig auch an diese Dinge zu denken.
Pässe und Ausweise können im Bürgerbüro der Stadt Lehrte nach vorheriger Terminvereinbarung, beantragt werden. Termine können online auf der Homepage der Stadt Lehrte oder unter der Telefonnummer 05132/505-23 45 vereinbart werden.
Vorgaben beachten
Wegen der im Antragsverfahren direkt im Bürgerbüro zu leistenden Unterschrift können die Anträge nur persönlich gestellt werden. Bei Personen unter 18 Jahren (bei Reisepässen) oder unter 16 Jahren (bei Personalausweisen) ist darüber hinaus in der Regel zusätzlich auch die Unterschrift beider Elternteile erforderlich. Auch für die Ausstellung eines Kinderreisepasses wird die Einverständniserklärung beider Elternteile benötigt. Hierfür entsprechend vorbereitete Formulare sowie weitere Informationen zum Antragsverfahren stehen im Internet zur Verfügung.
Bei der Antragstellung werden neben einem biometrischen, aktuellen Lichtbild in der Größe 35 mal 45 Millimeter, der bisherige Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass und – bei Ledigen – die Geburts- oder – bei Eheleuten – die Heiratsurkunde benötigt.
Kostenfrage
Die Ausstellung eines Personalausweises kostet 37 Euro, Personen unter 24 Jahre zahlen 22,80 Euro. Für die Ausstellung eines Reisepasses fallen Gebühren in Höhe von 60 Euro an. Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen 37,50 Euro. Ein Kinderreisepass kostet 13 Euro. Die Gebühren müssen bereits bei Antragstellung entrichtet werden. Allen Urlaubsreisenden wird zudem empfohlen, sich vor Antritt der Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes zu informieren. Das Auswärtige Amt hält hierzu umfangreiche Hinweise bereit.
Anzeige