Miersch ruft zur Teilnahme am Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ auf
Mit dem Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Projekte von Kindern und Jugendlichen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit fördern, denn gerade durch die Corona-Pandemie wurden Kinder und Jugendliche vor besondere Herausforderungen gestellt.
Der örtliche Bundestagsabgeordnete Dr. Matthias Miersch ruft in seinem Wahlkreis zur Antragsstellung auf: „Das Bundesprogramm richtet den Fokus auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Sie sollen erfahren, dass sie im Mittelpunkt stehen und ihnen ermöglicht wird, eigene Projektideen umzusetzen. Deshalb rufe ich Kinder, Jugendliche, Vereine und Kommunen auf, gemeinsam Ideen zu entwickeln, Anträge zu stellen und somit Förderungen des Bundes zu erhalten.“
Miersch führt aus: „Kinder und Jugendliche zu stärken, war der Ursprung meines politischen Engagements. Aus Überzeugung habe ich deshalb auch später als Ratsherr in Laatzen das Jugendparlament mitinitiiert und komme heute als Bundestagsabgeordneter mit den Jugendparlamenten und Jugendbeiräten meines Wahlkreises zum Zukunftsausschuss zusammen. Umso mehr motiviert es mich, für dieses Bundesprogramm zu werben.“
Das Bundesprogramm fördert folgende Themenfelder:
- Feld 1a: Einzelprojekte, die Jugendliche selbst planen und umsetzen und mithilfe von Trägern beantragen.
- Feld 1b: Einzelprojekte, die von freien Trägern unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem der Themenfelder Bewegung, Kultur oder Gesundheit geplant und umgesetzt werden.
- Feld 2: Angebote unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen über kommunale Strukturen.
Einzelprojekte (Feld 1) können von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden. Für die Förderung von lokalen Zukunftsplänen inklusive der Angebote (Feld 2) sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. vom Jugendamt beauftragte freie Träger antragsberechtigt. Für das Bundesprogramm stehen für das Jahr 2023 insgesamt rund 55 Millionen Euro zur Verfügung. Der Programmstart ist am 01.01.2023. Der Förderzeitraum endet zum 31.12.2023. Alle für die Förderung relevanten Regelungen und Unterlagen werden ins Internet eingestellt.
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