Radfahrer und Fußgänger: Bei der Nutzung der Feldwege aufpassen
Jeder Mensch darf den Wald und die Feldwege betreten und sich dort erholen. Zum Schutz der Natur und Umwelt und ein gutes Miteinander bedarf es einiger Regelungen. Hier wird sich speziell an die Radfahrer gerichtet.
Grundsätzlich ist das Nutzen der privaten Feldwege durch Radfahrer möglich, wenn dieses mit Zustimmung oder Duldung vom Eigentümern oder sonstigen berechtigten Personen für den öffentlichen Verkehr genutzt werden – dies regelt das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung.
Bitte nehmen Sie, gerade jetzt in den Sommermonaten als Radfahrer, vermehrt Rücksicht auf die Landwirte und ihre großen Erntemaschinen. Der Zeitdruck in der Erntezeit ist für die Landwirte sehr hoch und doch nehmen sie Rücksicht auf Menschen in der Natur. Dieses sollten Sie für ein gutes Miteinander erwidern. Auch das ordnungsgemäße Entsorgen von Müll ist für ein gutes Miteinander und die Natur wichtig.
Viele der im Stadtgebiert Sehnde liegenden landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftswege stehen im Eigentum von Realverbänden. Diese Verbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und für die Instandhaltung der Wege zuständig, so dass den Mitgliedern der Verbände die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen ermöglicht. Diese Wege können von Spaziergängern und Fahrradfahrern genutzt werden. Dabei ist jedoch auch darauf zu achten, dass die großen Maschinen nicht mal eben anhalten können. Deshalb sollten Radler und Fußgänger den Erntefahrzeugen Platz machen und sie vorrangig passieren lassen. Oft gehören die Wege den ´Landwirten, die sie den Erholungssuchenden zur Mitnutzung überlassen.
Die Nutzung mit Kraftfahrzeugen ist jedoch teilweise bis ganz verboten, dort gilt zumeist das Verkehrszeichen Verkehrsverbot für Motorräder und Kraftfahrzeuge – ausgenommen die Anlieger.
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