Warnstreik Unikliniken: Hohe Beteiligung aus Niedersachsen erwartet
Mehrere Tausend Ärzte werden am Dienstag, 30.01.2024, zur bundesweiten Warnstreik-Kundgebung auf dem Opernplatz Hannover erwartet. Aufgerufen sind 23 Universitätskliniken, darunter die MHH und die Universitätsmedizin Göttingen UMG. Die Notfallbehandlung wird jedoch weiterhin gewährleistet. Zu der zentralen Warnstreik-Kundgebung auf dem Opernplatz in Hannover ab 13 Uhr werden mehrere Tausend Ärztinnen und Ärzte aus dem ganzen Bundesgebiet erwartet. An einigen Standorten im Südwesten finden zusätzlich dezentrale Aktionen statt.
„Die Länder wollen nicht der Tatsache ins Auge sehen, dass die Universitätskliniken immer weiter ins Hintertreffen geraten – bei den ärztlichen Gehältern wie auch bei den Arbeitsbedingungen. Früher könnten sich die Uniklinika darauf verlassen, genug Nachwuchs für die hochspezialisierte Versorgung von Schwerkranken zu gewinnen. Das wird zunehmend schwieriger, weil sich die Verantwortlichen für die Unikliniken besseren Konditionen verweigern. Die vielfach von den Ärztinnen und Ärzten zu leistende Dreifachbelastung aus Krankenversorgung, Forschung und Lehre erfährt nicht die Wertschätzung, die sie verdient. Stattdessen wird immer mehr reguläre Klinikarbeit in die Randzeiten des Tages und auf die Wochenenden verlegt, weil Mehrarbeit zu ungünstigen Zeiten für die Kliniken billiger ist. Dieser Entwicklung werden wir nicht tatenlos zusehen: Es geht um faire Bedingungen für Spitzenmedizin“, betonte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes Bundesverband.
Der Marburger Bund fordert deshalb in dieser Tarifrunde höhere Zuschläge für Regelarbeit in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen. Auch vor dem Hintergrund der weiterhin spürbaren Preissteigerungen fordert er linear 12,5 Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein Jahr. Der Zunahme von Schicht- und Wechselschichtarbeit will er mit Begrenzungen begegnen. Der in Rede stehende Tarifvertrag (TV-Ärzte) erstreckt sich auf mehr als 20.000 Ärzte in bundesweit 23 Universitätsklinika. Auf eine Reihe von Unikliniken findet der TV-Ärzte keine Anwendung, weil dort andere Tarifverträge für die Ärzte gelten.
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