Kirchenkreisvorstand Burgdorf stellt Konzepte für die Jahre 2023 bis 2028 vor
Die Kirchengemeinden im evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Burgdorf stellen sich für ihren nächsten Planungszeitraum von 2023 bis 2028 auf sinkende Mitgliederzahlen und notwendige Einsparungen ein. An der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen soll jedoch nicht gespart werden. Das geht aus den vom Kirchenkreisvorstand (KKV) bei der letzten Synode des Kirchenkreises vorgelegten Konzepten für Arbeit im Kirchenkreis in den kommenden sechs Jahren hervor.
Jugendarbeit wird nicht reduziert – Pfarrstellen gekürzt
Nach dem Konzeptentwurf soll die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zukünftig in vier Nachbarschaften von Kirchengemeinden organisiert werden. Die ganze Stelle für Jugendarbeit im Kirchenkreis bliebe erhalten. Neu hinzu käme eine halbe Stelle für Verwaltungsarbeit im Kinder- und Jugendbereich. Was in vielen anderen Kirchenkreisen bei den Pfarrstellen schon lange selbstverständlich ist, soll nun auch im Kirchenkreis Burgdorf eingeführt werden: eine feste Zahl von Gemeindegliedern pro Pfarrstelle. Nach dem Vorschlag des Kirchenkreisvorstandes soll eine Pfarrstelle im Kirchenkreis Burgdorf zukünftig 2600 Gemeindeglieder umfassen. Frühere Entscheidungen sind dann bei der Bemessung der Pfarrstelle oder Pfarrstellen für eine Kirchengemeinde nicht mehr maßgeblich. „Es fallen mehr als vier Pfarrstellen weg im nächsten Planungszeitraum, weil wir sie nicht mehr finanzieren können“, sagt Superintendentin Sabine Preuschoff zu den Voraussetzungen dieser Überlegungen. Spendenfinanzierte Stellenanteile werden durch die Planungen grundsätzlich nicht angetastet.
Diakonische Beratungsarbeit und viele andere Aufgaben werden auch zukünftig zu einem großen Teil vom Diakonieverband Hannover-Land verantwortet. Im Kirchenkreis soll die bestehende halbe Stelle für Migration und Integration abgesichert werden. Für die Gemeinwesendiakonie, auch Kirche im Sozialraum genannt, sind in dem Konzeptentwurf keine zusätzlichen Mittel vorgesehen.
Nachhaltige Energiewirtschaft und Stelle für Social Media
Beim Gebäudemanagement und dem Klimaschutz verpflichtet das Papier die Kirchengemeinden, Einrichtungen und Dienste auf „nachhaltiges Energiemanagement“. Das soll zukünftig die Voraussetzung für Zuwendungen seitens des Kirchenkreises sein. Bei den Gottesdiensten und in der Verkündigung ist vorgesehen, die teilweise anlässlich der Pandemie entstandene Vielfalt zu erhalten. Bei der Öffentlichkeitsarbeit schlägt der Entwurf aufgrund der zunehmenden Bedeutung sozialer Netzwerke vor, eine vernetzende Viertelstelle für Social-Media-Arbeit einzurichten.
Der vom Kirchenkreisvorstand vorgelegte Entwurf musste aufgrund der zukünftigen Entwicklung des Kirchenkreisetats Abstriche bei den von Ausschüssen erstellen Konzepten zu den einzelnen Themenfeldern machen. Über das vom Kirchenkreisvorstand vorgelegte Konzeptpapier können die Kirchenvorstände nun beraten und Fragen, Rückmeldungen und ggf. Alternativvorschläge verbunden mit einer möglichen Finanzierung vorlegen. In der nächsten Sitzung der Synode wird darüber intensiv diskutiert. Eine Beschlussfassung ist spätestens in der übernächsten Sitzung vorgesehen.
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