Neuen Antrag stellen – Open-Air-Gottesdienst in Lehrte wäre möglich
Im November war der Matthäuskirchengemeinde in Lehrte die Abhaltung eines Gottesdienste auf dem Marktplatz der Stadt von der Regionsverwaltung untersagt worden. Dies berichtete der Anzeiger für Lehrte und Burgdorf laut Bernward Schlossarek, Regionsabgeordneter aus Lehrte, weil die Region laut des Anzeiger-Berichtes „wegen Corona“ die Veranstaltung nicht zuließ. „Der Plan war einfach und bestechend. Und seine Umsetzung wäre eine Premiere für Lehrte gewesen: Wegen der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Abstands- und Hygieneregeln wollte die Matthäuskirchengemeinde Weihnachtsgottesdienste auf dem Marktplatz vor der Kirche feiern. […] Auch das Hygienekonzept war der Regionsverwaltung vorgelegt worden“, so der Anzeiger.
Dann kam aber unerwartet die Absage der Gottesdienste durch die Verwaltung – und das, obwohl in anderen Städten und Gemeinden Niedersachsens solche Gottesdienste erlaubt worden waren. Das beides führte zu einer Anfrage des CDU-Regionsfraktionsvorsitzenden Bernward Schlossarek an die Verwaltung.
In ihrer Antwort auf die meisten gestellten Fragen zur Absage bezog sich die Verwaltung auf die Corona-Verordnung des Landes, die bis zum 30.11.2020 galt – und die eine derartige Veranstaltung laut Interpretation der Regionsverwaltung nicht zuließ. Bezüglich der unterschiedlichen Handhabung dieses „alten“ Erlasses erklärt die Regionsverwaltung dem Abgeordneten, dass es auch unterschiedliche Rechtsauffassungen bei Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten gäbe und das eben auch auf die genehmigenden Behörden zuträfe. Demzufolge habe man das Hygienekonzept der Gemeinde auch gar nicht detailliert prüfen müssen – die Absage machte dies unnötig.
Die aber gelte jetzt nicht mehr – und so wäre zu erwarten, dass die Gemeinde heute eine Genehmigung – dann nach Prüfung auch des Hygienekonzeptes – erhalten könnte. „Auf Grundlage der am 01. Dezember 2020 in Kraft getretenen Fassung der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 sind Zusammenkünfte zum Zwecke der Religionsausübung u.a. in Kirchen, Friedhofskapellen und entsprechend genutzten Einrichtungen erlaubt. Ebenso […], dass Gottesdienste und ähnliche religiöse Veranstaltungen in dafür geeigneten Räumlichkeiten und im Freien stattfinden dürfen. Die in der neuen Fassung enthaltene Formulierung ‚geeignete Räumlichkeiten und im Freien‘ ermöglicht es, Gottesdienste ab dem 01. Dezember 2020 grundsätzlich an jedem geeigneten Ort stattfinden zu lassen. Die Teilnehmerzahl ist nicht auf eine höchstzulässige Personenzahl begrenzt, sondern ist abhängig von der Umsetzbarkeit des Hygienekonzeptes in Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten“, so die Regionsverwaltung am 04.12.2020 gegenüber Schlossarek.
Nun müsste der Antrag erneut vorgelegt werden und dann steht einem Open-Air-Gottesdienst in Lehrte wohl nichts mehr im Wege. Das hätte man allerdings auch kürzer haben können. Denn auch die Aufstellung einer Straßenliste mit Maskenpflicht wurde mit dem Verweis auf die anstehende Konferenz der Ministerpräsidenten ausgesetzt. So hätte man auch diese Entscheidung einfach aussetzen können – und viel zusätzliche Arbeit gespart.
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