Erneut wechselt Richterin des Oberlandesgerichts Celle zum BGH
Am 25. März 2021 wurde die Richterin am Oberlandesgericht, Stephanie Munk, durch den Richterwahlausschuss zur Bundesrichterin gewählt. Die Wahl zur Bundesrichterin erfolgt durch den Richterwahlausschuss, der von der Bundesjustizministerin einberufen wird und dem die Justizministerinnen und Justizminister der 16 Bundesländer sowie 16 weitere vom Bundestag gewählte Mitglieder angehören. Die zur Wahl gestellten Kandidatinnen und Kandidaten werden von den Justizministerinnen und Justizministern der Länder oder den weiteren Mitgliedern des Richterwahlausschusses vorgeschlagen.
Die 45-jährige Stephanie Munk trat nach einer Tätigkeit als Rechtsanwältin in Magdeburg im August 2005 in die Niedersächsische Justiz ein. Sie bearbeitete zunächst bei den Staatsanwaltschaften Hannover und Lüneburg – Zweigstelle Celle – Jugendstrafsachen und Betäubungsmittelkriminalität. Im August 2007 wechselte die Richterin an das Landgericht Hannover, wo sie im Zivil- und im Strafrecht tätig war und im Januar 2009 zur Richterin am Landgericht ernannt wurde.
Von Oktober 2011 bis September 2014 war Stephanie Munk bereits als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeordnet. Sie bearbeitete dort im IV. Zivilsenat insbesondere Fälle aus dem Versicherungsvertragsrecht. Seit August 2016 leitete sie im Niedersächsischen Justizministerium das Referat 201, das schwerpunktmäßig für Wirtschaftsrecht, Amtshaftungsverfahren und Rechtsanwalts- und Notarangelegenheiten zuständig ist. Diese Tätigkeit setzte sie zunächst auch fort, nachdem sie im Januar 2017 zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt wurde. Am 2. Januar 2019 wechselte sie schließlich zum Oberlandesgericht Celle, wo sie unter anderem im 4. Zivilsenat für Verfahren aus dem Grundstücksrecht und Nachbarschaftsrecht zuständig ist.
Die Präsidentin des Oberlandesgericht Celle Stefanie Otte gratulierte der neugewählten Bundesrichterin: „Diese Wahl ist eine Bestätigung für die hervorragende Arbeit, die Frau Munk auch am Oberlandesgericht geleistet hat. Ich bedaure es zwar sehr, dass wir mit ihr erneut eine persönlich und fachlich hochgeschätzte Kollegin verlieren, nachdem in den letzten drei Jahren bereits eine Richterin und zwei Richter des Oberlandesgerichts an den Bundesgerichtshof gewählt wurden. Zugleich zeigt dies aber auch, wie gut das Oberlandesgericht juristisch aufgestellt ist. Frau Munk wünsche ich alles Gute und viel Erfolg für ihre neue Aufgabe.“
Stephanie Munk wird ihre Tätigkeit beim Oberlandesgericht Celle zunächst fortsetzen. Nach Abschluss des Wahlverfahrens für die Bundesrichter wird sie vom Bundespräsidenten ernannt werden. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs wird danach ihre dortigen Tätigkeitsgebiete bestimmen.
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