Kinderärztin für Pattensen: Bundestagsabgeordnete hat Erfolg
Abgelehnt – so lautete die erste Entscheidung über die Ansiedlung eines weiteren Kinderarztes in Pattensen. Die Versorgung sei ausreichend, die Praxen gut erreichbar. Eine durchaus bekannte Begründung der Kassenärztlichen Vereienigung Niedersachsen (KVN). Diese Begründung kennen auch die Sehnder.
Sonderzulassung heißt das Stichwort
Doch das war hier nicht das Ende. „Vor wenigen Tagen erreichte mich ein Brief von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis, die sich für die Niederlassung einer Kinderärztin in ihrer Stadt Pattensen einsetzen. Besonders bedauerlich: Es hatte sich bereits eine Kinderärztin gefunden, die sich bei der KVN um eine Sonderzulassung für ihre Praxis bemüht hat – leider ohne Erfolg. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass es in der Region Hannover ausreichend viele, gut erreichbare Kinderärzte gäbe und daher kein Bedarf nach einer weiteren Praxis bestünde“, so die Wahlkreisabgeordnete Dr. Maria Flachsbarth.
Der Alltag sieht anders aus, als die KVN ihn bewertet
Das allerdings widerspricht der alltäglicher Erfahrung der Eltern: denn in Pattensen gibt es eben keinen Kinderarzt. Die Kinderärzte in den benachbarten Städten und Gemeinden sind häufig schon so sehr ausgelastet, dass sie keine weiteren Patienten annehmen. Außerdem sind die Praxen teilweise sehr schlecht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Das erschwert die Anreise insbesondere für Eltern mit sehr jungen oder vielen Kindern. „Deshalb habe ich mich mit dem Anliegen der Eltern aus Pattensen an die niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gewandt. Ziel: das Ministerium möge sich als für die Sozialversicherung zuständige oberste Landesbehörde an den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkasse wenden, um ihn zu der Feststellung zu veranlassen, dass in dem nicht unterversorgten Planungsgebiet ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf besteht.“ Maßgeblich dazu ist Paragraph 96 Absatz 2a Nr. 1 in Verbindung mit Paragraph 101 Absatz 1 Seite 1 Nummer 3 Sozialgesetzbuch V und Paragraph 35 Absatz 1 Seite 1 Bedarfsplanungs-Richtlinie.
Dann müsste der Landesausschuss eine erneute Prüfung entlang der Kriterien, die Paragraph 35 der Bedarfsplanungs-Richtlinie aufgestellt sind, vornehmen. Dabei werden nämlich gerade auch räumliche Faktoren, infrastrukturelle Besonderheiten und die Erreichbarkeit der Ärzte als Beurteilungsmaßstäbe genannt.
Grundsätzliche Prüfung und Neubewertung angeregt
„Ich habe die Ministerin gebeten, sich darüber hinaus grundsätzlich der Bedarfsplanung der Kassenarztsitze für meinen Wahlkreis Hannover Land II anzunehmen: die Region Hannover, die die Größe des Saarlandes hat, wird bei der Planung stets als Einheit betrachtet. Es wird damit auf die besonderen Unterschiede zwischen ländlichem und städtischem Raum nicht ausreichend Rücksicht genommen. Eine Lösung dieses Grundproblems ist dringlich, denn die Problematik wird immer wieder an mich herangetragen“, so Flachsbarth abschließend.
Vielleicht könnte das ja auch das Problem für Sehnde mit dem fehlenden Augenarzt lösen helfen?
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