Leserbrief zum Gewerbegebiet Sehnde-Ost: Es war lange bekannt
„Es war lange bekannt, was der Bebauungsplan Sehnde-Ost mit sich bringt“, sagt unser Leser Jürgen Falkenagen und bezieht sich damit auf die spätere Entwicklung des Baugebietes Rethmar-West. Dabei ist auch alles korrekt abgelaufen und alle Parteien haben einvernehmlich für die Nutzung gestimmt. Zudem braucht auch eine Stadt Einkünfte, um ihren Bürgern neben den „Pflichtaufgaben“ auch Lebensqualität durch zusätzliche Angebote zu machen. Er schreibt:
>>Sehr geehrte Damen und Herren in den Redaktionen,
an dieser Stelle möchte ich als ehem. Sehnder Ortsbürgermeister und Ratsmitglied und nach wie vor politisch interessierter Sehnder Bürger bezüglich des Gewerbegebietes „Sehnde-Ost“ meine Meinung äußern.
Das Gewerbegebiet ist seit 13.12 2018 mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und anschließend des Bebauungsplans Nr. 355 „Sehnde-Ost“ offiziell in die Planung gegangen. Den Beschluss dazu haben alle Fraktionen des Rates damals einstimmig unter dem 2018 amtierenden Bürgermeister beschlossen. Und hier sei angemerkt, dass nicht der Bürgermeister Planungen beschließt, sondern der Verwaltungschef ist nur ausführendes Organ des Rates. Er trifft keine derartigen Entscheidungen alleinverantwortlich.
Nach der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung hat die Planung des Gewerbegebietes alle Gremien und Verfahren durchlaufen – immer öffentlich und durch alle Betroffenen besuchbar. Also transparent! Die Planungen des Gewerbegebietes sind lange vor der Ausweisung des Baugebietes „Rethmar West“ bekannt gewesen und hätten von allen dort Bau- und Wohnwilligen eingesehen werden können. Die jetzige Planung kommt also nicht überraschend.
Rechtlich ist festzuhalten, dass es hier um einen Bebauungsplan geht, nicht um die Ansiedlung bestimmter Unternehmen. Die Stadt gibt in einem Bebauungsplan vor, was in dem Gebiet zulässig und was nicht zulässig ist. In diesem Rahmen steht es dem Eigentümer frei, wie er sein Grundstück nutzt. Das ist auch für das Baugebiet Rethmar-West der Fall.
In einem Gewerbegebiet sind generell nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe aller Art, u. a. auch Lagerhäuser und Lagerplätze, zulässig. Bebauungspläne werden in einem aufwändigen, sehr demokratischen Verfahren entwickelt. In diesem Fall waren die Bürger im Rahmen mehrerer Beteiligungsschritte seit Juli/August 2019 aufgefordert, eventuelle Einwände vorzubringen. Es gab keine Einwände und Stellungnahmen von Seiten der Bürgerinnen und Bürgern.
In einem Gewerbegebiet kann nicht gesagt werden, dass viele kleine Gewerbebetriebe in einem Gebiet geringere Emissionen und Versiegelungen von Flächen verursachen als ein einzelnes großes Unternehmen. Die Emissionen werden nicht durch die Anzahl der Betriebe, sondern durch die Festsetzungen im Bebauungsplan begrenzt.
Bei dem Wunsch, das erschlossene Gewerbegebiet zu vermarkten, ist eine zeitgemäße Betrachtungsweise geboten. Logistik spielt eine immer größere Rolle, ebenso just-in-time-Lieferungen per LKW. Kann man sich dieser Entwicklung verschließen? Damit würde sich die Stadt Sehnde für die Zukunft von einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung abkoppeln.
Dazu darf nicht vergessen werden, dass die Stadt Sehnde finanzielle Mittel für die Weiterentwicklung der Stadt und damit aller Ortsteile benötigt. Da sind unter anderem die Planungen und der Bau neuer Kitas, die Grundschule Ilten, Feuerwehrhäuser, das Familienzentrum, die Sporthallen und die Sportförderungen für Vereine sowie das Klimaschutzzentrum in Bolzum zu nennen.
Oder soll – nach dem St. – Floriansprinzip – alles dafür an anderer Stelle im Stadtgebiet erwirtschaftet werden, nur nicht vor meiner eigenen Haustür?
Ich erwarte in der nun laufenden Diskussion vor allem auch Respekt für die Befürworter dieser Ansiedlung,
Jürgen Falkenhagen<<
Die Redaktion weist darauf hin, dass der Inhalt der Leserbriefe die Ansicht der Einsender wiedergibt, die mit der Meinung der Redaktion nicht unbedingt übereinstimmt. Kürzungen behält sich die Redaktion vor.
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