Shishas bleiben verboten – Bars dürfen aber öffnen
Der Region Hannover werden derzeit häufig Fragengestellt, die Öffnung und den Betrieb von Shisha-Bars betreffen.
Das Verbot von Shisha-Bars, so die Regionsverwaltung, in der aktuellen Verordnung des Landes Niedersachsen untersagt nicht generell den Betrieb dieser Einrichtungen. Vielmehr ist damit ein faktisches Verbot ausgesprochen, Shishas in der Gastronomie anzubieten. Auch von Kunden selbst mitgebrachte Shishas dürfen nicht geraucht werden. Die Betriebe dürfen aber unter den Voraussetzungen des Paragraphen 6 der Verordnung als Schank- oder Speisewirtschaft weitergeführt werden.
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