Diskussion um die Öffnung der Wertstoffhöfe sollte beendet werden
In der derzeitigen Diskussion um die Schließung der Wertstoffhöfe und Grüngutannahmestellen haben sich der Personalratsvorsitzende, Thomas Sonnabend, und die Verbandsversammlungsvorsitzende des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Hannover (aha), Christine Karasch, zu Wort gemeldet. Sie haben in einem offenen Brief ihre fachlichen Gründe erläutert, die der Schließungsentscheidung zu Grunde liegen.
Schließung nicht eigenmächtig vorgenommen
Die Entscheidung zur Schließung wurden von der Geschäftsführung mit den beiden Beteiligten erörtert und wird von beiden Institutionen klar mitgetragen. Wie alle öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen bereitet sich auch aha seit Beginn der Pandemie in Deutschland auf die organisatorisch notwendigen Anpassungen vor.
Als Verantwortlicher für die Abfallentsorgung obliegt aha in der Daseinsvorsorge eine wesentliche Aufgabe, die auch bei zunehmender Ausbreitung der Covid-19-Infektionen und Quarantänefällen aufrechterhalten werden muss. Absolute Priorität hat dabei die flächendeckende Sicherstellung sämtlicher Abfuhrleistungen. Bis in der letzten Woche konnte die Personalsituation auch das Offenhalten der Wertstoffhöfe und Grüngutannahmestellen ermöglichen. Dabei wrude die Wahrung der zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und Besucher notwendigen Sozialabstände zunehmend schwieriger, so die Briefschreiber.
Gesicherte Arbeit war unter Corona-Bedingungen nicht mehr möglich
Jahreszeit, Wetterlage und die durch Homeoffice und andere Arbeitsveränderungen den Bürgern für Entrümplungen und Gartenarbeit zur Verfügung stehende Zeit haben aber zu einer massiven Nutzung der Wertstoffhöfe und Grüngutannahmestellen geführt. Dort ist es zuletzt zu Szenen gekommen, die weder hinsichtlich der Verkehrssicherung noch der Fürsorge für die eingesetzten Mitarbeiter weiter tragfähig waren. Das hatte auch schon zur Schließung der Grüngutannahmestellen der Marius Maschinenring Umweltservice GmbH geführt (SN berichteten).
Hausmüllabfuhr hat absolute Priorität
Aber nicht nur die Lage auf den Wertstoffhöfen gab aha den Anlass für die Schließung. Denn zugleich zeichnen sich zunehmend Quarantänefälle ab. So könnten die Leistungen der Abfuhr in allen Facetten nicht mehr ohne zusätzlichen Personaleinsatz aus anderen Bereichen aufrechterhalten werden. So hat sich aha einvernehmlich zusammen mit dem weit überwiegenden Teil der Abfuhrunternehmen in Deutschland (siehe www.vku.de) zur Schließung entschlossen.
Damit ergibt sich das Zurückfahren von nicht dringend notwendigen Leistungen zugunsten der Aufrechterhaltung der Abfuhrleistungen als absolute Priorität. Denn nur so ist die Abfuhr von Rest- und Bioabfall und – solange wie möglich auch Papier – möglich. Diese Leistungen haben Vorrang vor dem Betreiben der Wertstoffhöfe, da sie die hygienischen Zustände in den Ortschaften direkt beeinflussen.
Unter diesen Umständen ist es offensichtlich, dass die Wertstoffhöfe nicht ohne Einschränkungen der Abfuhr des Mülls an den Wohnhäusern erfolgen könnte. Denn am Wertstoffhof würden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, beispielsweise in der Zutritts- und Abstandsregelung und -überwachung, weiteres Personal erfordern und von der eigentlich systemisch überlebenswichtigen Abfuhr abziehen. Ohne sie aber wäre ein Corona-vorschriftengetreuer Betrieb nicht möglich. Staus auf den öffentlichen Zufahrten unterliegen dabei nicht einmal der ordnungstechnischen Aufsicht von aha, sondern würden möglicherweise Kräfte der Ordnungsämter oder der Polizei erfordern.
Biotonne, Restmüllsack oder zwischenlagern
Verderblichere Gartenabfälle können in Biosäcken oder Biotonnen nach wie vor entsorgt oder in Restmüllsäcken zur Abholung bereitgestellt werden. Auch ist die Kompostierung auf dem eigenen Grundstück ja nach wie vor möglich – spätere Anlieferung auf einem Wertstoffhof nicht ausgeschlossen.
„Aha wird sich weiter mit den zur Verfügung stehenden Kräften und notwenigen Maßnahme dafür einsetzen, dass auch in diesem nie dagewesenen Krisenfall die dringenden Leistungen der Abfuhr so lange wie möglich ohne Einschränkungen erbracht werden“, so Karasch und Sonnabend. „Bei zunehmenden Einschränkungen durch Erkrankungs- und Quarantänefälle werden aber auch hier Anpassungen erforderlich werden.“
Anzeige