Antrag der Grünen/SPD in Ilten auf Tempo 30 in der Glückauf Straße

Antrag der Grünen/SPD in Ilten auf Tempo 30 in der Glückauf Straße
300 Meter vor der Schule sollen Tempo 30-Zone werden - Foto: JPH

Grüne und SPD in Ilten wollen die Anfahrt und den Ausstieg in Teilen der Glückauf Straße in Ilten sicherer machen. Dazu haben sie einen Antrag eingereicht, über den der Ortsrat in seiner Sitzung am 20.12.2023 beschließen soll. Dabei geht es vordringlich um den Bereich der Grundschule, solange die noch an der Glückauf Straße liegen wird. Das kollidiert zunächst mit den Bedürfnissen der nebenan liegenden Feuerwehr, doch auch dafür schlagen die Koalitionäre eine Lösung vor.

Antrag auf Tempo 30

Bei der Glückauf Straße in Ilten handelt es sich um eine Straße, die direkt an der Iltener Grundschule entlangführt und daher durch Grundschüler stark frequentiert wird. Gleichzeitig ist die Glückauf Straße eine der meist befahren Straßen innerhalb Iltens. Aus Sicht der Koalitionäre reicht deshalb eine räumliche Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 Kilometern pro Stunde (km/h) nur im unmittelbaren Bereich der Iltener Grundschule nicht aus. Im Nahbereich findet ein starker Ziel und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen – auch Elterntaxi genannt – statt.  

Die Ein- und Aussteigvorgänge, erhöhter Parkraumverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Kinder belasten den Verkehr zusätzlich. Deshalb kann gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehr-Ordnung die Geschwindigkeit auf 30 km/h auf einer Gesamtlänge bis zu 300 Metern erfolgen. Die beiden Fahrtrichtungen sind dabei gleich zu behandeln.

300 Meter Tempo 30

„Daher beantragen wir hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der zulässigen Gesamtlänge von 300 Metern zu reduzieren, bei gleichzeitiger Beibehaltung des Ranges einer Vorfahrtstraße“, so die Antragsteller Anne-Cécile Blanc (Grüne) und Jörn Bluhm (SPD). „Gleichzeitig beantragen wir, dass für den restlichen Abschnitt der Glückauf Straße bis zur Ferdinand-Wahrendorff-Straße zur Verstetigung des Verkehrsflusses ebenfalls eine Absenkung der Geschwindigkeit auf 30 km/n erfolgt, da es sich hier um einen kurzen Streckenabschnitt handelt.“ Dieses fördere nach Ansicht der Antragsteller nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trage auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei.

Glückauf Straße bleibt vorfahrtberechtigt

Die Antragsteller möchten die Vorfahrtberechtigung der Glückauf Straße auch auf den Tempo 30 Strecken aber erhalten, da die Straße zugleich die Hauptausfallstrecke der Ortsfeuerwehr ist, die durch die Einschränkung rechts vor links bei den Einsatzfahrten trotz Sonderrechten zusätzlich die Fahrt abbremst, weil die Abwägung „Einsatzzwang vor Sicherheit“ an jeder Einmündung neu zu treffen ist. Bei einer Umstellung auf rechts vor links müssten die Einsatzfahrzeuge auf 600 Metern nämlich allein bei den Tempo 30-Anteilen sechs Mal die Vorfahrt von Seitenstraßen beachten. Gleiches gelte für die ankommenden Feuerwehrkamerden, die darüber hinaus dabei noch keine Sonderrechte nutzen können und deshalb verzögert anfahren müssten.

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