Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Sehnde
In der Sitzung des Rates der Stadt Sehnde am 05. März 2024 wurde die Satzung der Stadt Sehnde über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mit sofortiger Wirkung aufgehoben (SN berichete). Dies bedeutet, dass für bereits begonnene und künftige Straßenausbauten keine anteiligen Straßenausbaukosten mehr für die Anlieger entstehen.
Zur Gegenfinanzierung der wegfallenden Anliegerbeiträge sollen künftig neu geschaffene Flächen zur Gewerbeansiedlung sowie zur regenerativen Energiegewinnung dienen. Das schon seit längerem von der Stadt erstellte und fortgeschriebene Straßenzustandskataster sowie der Zustand der Kanalleitungen im Untergrund sollen der Maßstab für die Reihenfolge der zu sanierenden Straßen sein.
Allerdings sind noch drei bereits fertiggestellte Straßen abzurechnen. Dies muss sowohl aus Gründen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung, als auch aus den der Verwaltung und dem Rat obliegenden Vermögensbetreuungspflichten zwingend erfolgen. Denn sobald in den fertiggestellten Straßen die letzte Unternehmerrechnung vorliegt, tritt hier die sogenannte sachliche Beitragspflicht für die Anlieger ein. Es handelt es sich um die Straßen Im Winkel und Mühlenstraße in Bilm und Im Wiesenhof und Nordende in Ilten. Dabei geht es insgesamt um noch rund 441.000 Euro, da die Straßen mit rund 1,27 Millionen Euro bereits aus der Dorferneuerung gefördert wurden. Sollte auch in diesem Fall die Stadt trotz Vorliegens einer wirksamen Satzung auf die Beitragserhebung verzichten, läge hierin ein unzulässiger Beitragsverzicht.
Insgesamt müssen nun 13 laufende oder geplante Straßenprojekte zusätzlich in den Haushalt ab 2025 über die nächsten Jahre eingerechnet werden. Davon befinden sich acht Projekte in Abwicklung, fünf in Planung für eine Gesamtsumme von 9,1 Millionen Euro oder jährlich 3,7 Millionen Euro für vier Jahre.
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