Ausschreibungsmenge für Freiflächen-Solaranlagen von 150 auf 500 Megawatt erhöht

Ausschreibungsmenge für Freiflächen-Solaranlagen von 150 auf 500 Megawatt erhöht
Die Strommengen von Freiflächen soll erhöht werden - Foto: JPH

Die Landesregierung von Niedersachsen erhöht im Rahmen der Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien die Ausschreibungsmenge für Freiflächen-Photovoltaik bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) deutlich. Dazu hat das Landeskabinett am Dienstag, 21.11.2023, beschlossen, die Freiflächensolar-Verordnung zu ändern. Ziel ist es, die mögliche Zuschlaggrenze (Gesamtmenge) für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten von landesweit 150 Megawatt auf 500 Megawatt zu installierender Leistung je Kalenderjahr zu erhöhen.

Taskforce will beschleunigen

Die Änderung hat die „Taskforce Energiewende“ vorgeschlagen, die von der Landesregierung Anfang 2023 zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien eingerichtet worden ist. Die BNetzA schreibt regelmäßig neu zu installierende Strommengen durch Freiflächen-Solaranlagen aus, die dann in das Stromnetz eingespeist werden können. 

„Niedersachsen will 5 Gigawatt Photovoltaik pro Jahr installieren“, so Niedersachsens Energieminister Christian Meyer. „Dazu brauchen wir auch Freiflächen-PV, vorzugsweise auf landwirtschaftlichen Flächen mit geringer Bodengüte und Ertrag. Daher erhöhen wir die Ausschreibungsmenge in landwirtschaftlich von der Bodengüte benachteiligten Gebieten von 150 auf 500 Megawatt. Damit können die Klimaziele für den Ausbau der Photovoltaik erreicht werden.“ Von den geplanten 65 Gigawatt (GW) Solarstrom bis 2035 sollen nach der Klimaschutzstrategie des Landes mindestens 50 GW auf Dächern und versiegelten Flächen sowie 15 GW Freiflächen-PV möglichst flächenschonend auf 0,5 Prozent der Landesfläche realisiert werden. „Hier bietet sich an, vor allem die wenig ertragreichen Standorte bevorzugt in den Blick zu nehmen“, so der Minister.

Damit für geeignete Projekte keine Hürden entstehen, wird von der derzeitigen „Opt-In-Möglichkeit“ des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Gebrauch gemacht. Das heißt, das Land nutzt die Option, in benachteiligten Gebieten mehr Freiflächen-Solaranlagen zuzulassen, um die Ausbauziele zu verwirklichen.

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