Bürgermeister bekommen demnächst acht Jahre Amtszeit in Niedersachsen
Acht statt fünf Jahre Amtszeit für Hauptverwaltungsbeamte (Bürgermeister), so hat der Landtag am Mittwoch, 29.01.2025, mit einer Änderung zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz in seiner Plenarsitzung beschlossen.
Innenministerin Behrens begründet die erneute Veränderung so: „Die Aufgaben in der kommunalen Verwaltung erfordern zunehmend spezialisiertes Wissen und strategische Planung. Die Verlängerung der Amtszeit schafft bessere Rahmenbedingungen, um qualifiziertes Personal für diese anspruchsvolle Leitungsfunktion zu gewinnen.“
Amt attraktiver machen
Die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten (HVB) in Niedersachsen wird künftig von fünf auf acht Jahre verlängert. Damit soll das Amt attraktiver gestaltet werden. Ziel ist es, potenziellen Bewerbern langfristigere Perspektiven zu bieten, um sowohl die Entwicklung ihrer Kommune als auch ihre berufliche Karriere gezielt voranzutreiben.
Die Anforderungen an die öffentlichen Verwaltungen werden zunehmend komplexer. Themen wie die Integration Geflüchteter, Energiewende, Klimaschutz, Wohnraummangel, Versorgungsengpässe, medizinische Versorgung, Digitalisierung und Fachkräftemangel stellen die Kommunen vor immense Aufgaben und Probleme. Vor diesem Hintergrund ist die Gewinnung qualifizierter Führungspersönlichkeiten essenziell, um die Funktionsfähigkeit der kommunalen Verwaltungen zu gewährleisten.
Daniela Behrens freut sich im Interesse der Kommunen in Niedersachsen über den Beschluss: „Hauptverwaltungsbeamte sind dafür verantwortlich, die Zukunft ihrer Kommune zu gestalten. Die Verlängerung der Amtszeit schafft bessere Rahmenbedingungen dafür.“
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