Gemeindeanteile an Steuern und Umlagen: neuer Verteilschlüssel bis 2020
Die niedersächsische Landesregierung hat am gestrigen Mittwoch beschlossen, die Verordnung über die Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer sowie über die Gewerbesteuerumlage zu ändern. Anlass sind die neuen Schlüsselzahlen für die Aufteilung der Gemeindeanteile an diesen Steuern. Für die Kommunen bedeutet das: Die Zurechnung der Steuerbeträge wird an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Die Schlüsselzahlen berücksichtigen die Umstellung von der Bundesstatistik über die Lohnsteuer und die veranlagte Einkommensteuer 2010 auf die aktuelle Statistik des Jahres 2013. Dieser Schlüssel wird alle drei Jahre – wie von einer Bundesverordnung vorgeschrieben – umgestellt.
Gleiches gilt für die Schlüsselzahlen für den Umsatzsteueranteil. Ab dem Jahr 2018 erfolgt die Aufteilung der Umsatzsteueranteile erstmals nach dem endgültigen Verteilungsschlüssel. Dieser setzt sich zu 25 Prozent aus dem Anteil der jeweiligen Gemeinde an dem Gewerbesteueraufkommen, zu 50 Prozent aus dem Anteil der Gemeinde an der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort und zu 25 Prozent aus dem Anteil an der sozialversicherungspflichtigen Entgeltsumme am Arbeitsort zusammen.
Die jetzt festgesetzten Schlüsselzahlen gelten für die Jahre 2018 bis 2020. Die Verordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Sie ist bis Ende 2020 Grundlage für die Aufteilung des Gemeindeanteils an den Steuern. Im vergangenen Jahr betrug der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für die niedersächsischen Gemeinden 3,308 Milliarden Euro. Umsatzsteueranteile wurden in Höhe von rund 503 Millionen Euro ausgezahlt.
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