Inklusionskostenausgleich: Regionsverwaltung klagt gegen Land

Inklusionskostenausgleich: Regionsverwaltung klagt gegen Land
Region klagt auf Zahlung nach dem Konnexitätsprinzip - Logo: CDU/FDP-Gruppe

Die inklusive Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Regelschulbetrieb hat das Land Niedersachsen mittlerweile seit dem Schuljahr 2013/14 gesetzlich vorgeschrieben. „Die Region Hannover hat unmittelbar 5,2 Millionen Euro und mittelbar 47 Millionen Euro in den wichtigen Umbau der Barrierefreiheit für die inklusive Beschulung investiert. Das Land Niedersachen sieht dafür einen finanziellen Ausgleich vor. Dieser bleibt der Region aktuell vorenthalten“, so der CDU/FDP Gruppenvorsitzende Bernward Schlossarek . Die jetzt erhobene Klage gegen das Land Niedersachen ist seiner Ansicht nach der richtige Weg. 

Anfragen bringen nichts mehr

Die Regionsverwaltung bemüht sich seit Jahren, beim Land einen finanziellen Ausgleich einzufordern – bisher ohne jeden Erfolg. „Die Investitionen für den barrierefreien Ausbau der 14 berufsbildenden Schulen, dem Hannover-Kolleg und dem Abendgymnasium sind alternativlos, um die aus dem Sekundarbereich I übergehenden Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen ziel- und bedarfsgerecht beschulen zu können“, betont Schlossarek.  „Selbstverständlich erwarten wir, dass das Land seinen finanziellen Verpflichtungen zur Erstattung der Aufwendungen im Rahmen des Konnexitätsprinzips nachkommt.“

Das Konnexitätsprinzip bedeutet, dass derjenige, der eine  Leistung bestellt, diese auch selbst bezahlt. Das ist in der Kommunalpolitik wichtig, da der Bund oder das Land oft Leistungen per Gesetz anordnen oder den Bürgern zusagen, dann aber die Kosten auf die Gemeinden als ausführendes Organ übertragen. Die bleiben dann oftmals auf den Kosten sitzen – wie laut Schlossarek in diesem Fall.

Land lehnt Zahlung ab

Denn das Land teilt die Auffassung aktuell nicht und bleibt bei der Haltung, dass die Region Hannover keine Ausgleichszahlung erhält. Der Grund: Dem Verteilungsschlüssel liegen nur Schülerzahlen aus dem Primarbereich (Grundschule) und dem Sekundarbereich I (bis Klasse 10) zugrunde. „Der Oberstufen- und Berufsschulbereich wird komplett ausgeblendet“, so Schlossarek. Das ist ein „ganz schlechter und verfassungsrechtlich problematischer Umgang des Kultusministeriums mit dem größten Berufsschulträger des Landes“, erläutert er seine Auffassung.

Klarstellung erforderlich

Schlossarek will die Verweigerungshaltung des Landes nicht hinnehmen und hat die Regionsverwaltung aufgefordert, das Kultusministerium auf Kostenerstattung für den inklusiven Umbau der Regionsschulen zu verklagen – mit Erfolg! „Ich begrüße es, dass die Verwaltung seit meiner ersten Anfrage aus dem Sommer 2020 mehrfach das Kultusministerium kontaktiert und die Ausgleichszahlungen eingefordert hat. Da seitens des Landes keine Zahlungen erfolgen, ist die Klageerhebung der Region Hannover beim Verwaltungsgericht Hannover der einzig richtige Schritt“, so Schlossarek zu dem nun angelaufenen Rechtsprozess.

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