Kabinett beschließt die Änderung der Verordnung des Landes-Raumordnungsprogramms

Kabinett beschließt die Änderung der Verordnung des Landes-Raumordnungsprogramms
Kabinett beschließt LROP - Foto: JPH

Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag, ,06.09.2022, die Änderung der Verordnung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) beschlossen. Damit wird das Fortschreibungsverfahren, das am 27. November 2019 mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten begonnen hat, abgeschlossen.

Das LROP ist der Raumordnungsplan für das Landesgebiet Niedersachsens, über den die gesamträumliche Entwicklung des Landes geregelt wird. Dies erfolgt über Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung von Siedlungs- und Versorgungsstrukturen, von Freiraumnutzungen und -funktionen sowie von technischen Infrastrukturen. In die nunmehr beschlossene Änderungsverordnung sind die Rückmeldungen aus den beiden Beteiligungsverfahren Anfang 2021 und Anfang 2022 sowie aus den Erörterungsterminen Ende März 2022 eingeflossen.

Viele Reglungen: darunter Windstrom

Raumordnungsministerin Barbara Otte-Kinast sagt dazu: „Wir bedanken uns für die zahlreichen Rückmeldungen im Rahmen des Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens. Auf dieser Grundlage ist es uns gelungen, gewichtige Belange gebührend zu berücksichtigen. Insgesamt ist nun ein rundes Produkt entstanden, das die räumliche Entwicklung des Landes auf zukunftsfähige Füße stellt. Insbesondere mit Blick auf die Energiewende kann so ein großer Schritt nach vorne gemacht werden!“

Die Änderungsverordnung umfasst unterschiedliche Themenbereiche. Mit Blick auf die Klimaschutz- und Energiewendeziele des Landes liegt ein wesentlicher Schwerpunkt auf der Überarbeitung von Festlegungen zum Ausbau Erneuerbarer Energien. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Photovoltaik, Windenergienutzung an Land und auf See, Regelungen für die Trassenführung zur Ableitung von Strom aus Offshore-Windenergie-Parks oder auch Festlegungen zum Stromnetzausbau. Weitere Änderungen beziehen sich auf die Aktualisierung von Festlegungen zum landesweiten Biotopverbund, zu Natura 2000-Gebieten und zur Trinkwassergewinnung. Erstmalig werden Festlegungen zum Schutz kultureller Sachgüter und historischer Kulturlandschaften getroffen und Vorranggebiete Wald eingeführt. Neu aufgenommen werden zudem Grundsätze zum klimagerechten Waldumbau, zur Begrenzung der Neuversiegelung von Böden und zum ökologischen Landbau. Damit übernimmt das LROP Inhalte der Vereinbarungen zum „Niedersächsischen Weg“.

Regionalplanungen nun möglich

Die Festlegungen des LROP bilden den Rahmen für eine Konkretisierung auf Ebene der Regionalplanung und der Bauleitplanung. Sie binden vor allem öffentliche Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, sind in manchen Fällen aber auch bei raumbedeutsamen Vorhaben von Personen des Privatrechts zu beachten oder zu berücksichtigen – zum Beispiel bei planfeststellungspflichtigen Vorhaben oder wenn gesetzlich die Einhaltung von Zielen der Raumordnung als Genehmigungsvoraussetzung normiert ist. Die letzte Fortschreibung war 2017.

Die Unterlagen sowie die Synopsen zum Beteiligungsverfahren können übers Internet heruntergeladen werden.

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