Kommunalaufsicht sieht kein Fehlverhalten beim Sehnder Bürgermeister
Die Sehnder Stadtratsfraktion hatte sich Anfang August an die Kommunalaufsicht gewendet, um die Anordnungen des Sehnder Bürgermeisters kommunalrechtlich überprüfen zu lassen (SN berichtete). Der hatte nach Ansicht der Fraktion unrechtmäßige Anordnungen getroffen und war seiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen. Die Kommunalaufsicht eine Entscheidung dazu virgelegt, die dem Rat auch mitgeteilt wurde.
Dabei ging es um die Anzeigepflicht von Stadtratsmitgliedern, die eine städtische Liegenschaft zur Informationsgewinnung besuchen möchten. Die hatte der Bürgermeister eingeführt und die nicht mit dem Verständnis der CDU-Fraktion von parlamentarischer Arbeit vereinbar sei. Zudem habe der Bürgermeister seiner Auskunftspflicht auf zwei Anfragen des Stadtratsmitgliedes Dr. Schinze-Gerber dazu nicht in angemessenem Zeitraum beantwortet.
Prüfung und Bewertung abgeschlossen
Die Kommunalaufsicht hat die Vorgänge geprüft und bewertet. Die im niedersächsischen Innenministerium angesiedelten Prüfer kommen in ihrer Bewertung zu mehreren Feststellungen. Demzufolge liegt ein Verstoß gegen Paragraph 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz nicht vor. Allerdings wurde der Bürgermeister aufgefordert, die Beantwortung der von Dr. Schinze-Gerber gestellten Anfrage nunmehr zeitnah vorzunehmen. Die Kernfrage, eine Regelung wie vorgegeben mit einer Anmeldung bei Besuchen politischer Vertreter in städtischen Liegenschaften, ist der Kommunalaufsicht als Rechtsnorm nicht bekannt. Gleichwohl stellte die Kommunalaufsicht fest, dass im Zusammenhang mit solchen Besuchen auch Arbeitszeiten von Beschäftigten sowie das Hausrecht betroffen sind. Damit kann gefolgert werden, dass eine Legitimation für die Aufforderung, bei Besuchen von städtischen Liegenschaften die Zustimmung der Verwaltungsleitung vorher einzuholen, bestehe. Es wurde angeregt, hierzu eine gemeinsame Regelung zu treffen. Diese Absprachen, so teilt der Bürgermeister auf Anfrage mit, ist inzwischen mit den Ratsfraktionen abgestimmt worden.
Hinsichtlich des Besuches von Schulen in Trägerschaft der Stadt Sehnde hat die Kommunalaufsicht auf den Erlass des Ministeriums für Kultur vom 21.10.2020 Bezug genommen und dazu festgestellt, dass aus ihrer Sicht bei Besuchen von Mandatsträgern in Schulen, die ausschließlich pädagogischen Zielsetzungen gewidmet sind oder bei denen auch andere Themen eine Rolle spielen, in der Praxis nicht immer strikt getrennt werden kann. Es wurde angeregt, auch hierzu eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Die ist jetzt ebenfalls gefunden worden.
Einigung gefunden
Dabei hat man insgesamt gemeinschaftlich dem Bürgermeister zufolge darauf geeinigt, dass die bisherige Regelung weiterhin von allen beachtet wird. Man hat sich darauf verständigt, dass es im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit keiner schriftlichen Regelung zu dem neuen Sachverhalt bedarf und will künftig danach verfahren.
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