Landesregierung beschließt Mikrozensus für Niedersachsen – Zählung 2021

Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag, 05.11.2019, den von Innenminister Boris Pistorius vorgelegten Entwurf eines Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2021 zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen für die Bevölkerungserhebung im Jahr 2021 in Niedersachsen geschaffen werden.

In Deutschland wird wieder gezählt – Foto: JPH

Die Grundlage für den Zensus 2021 bilden verschiedene Verordnungen, darunter eine des Europäischen Parlaments vom Juli 2008 in Verbindung mit der Verordnung der Europäischen Kommission vom April 2017. Dort sind für das Jahr 2021 eine gemeinschaftsweite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung verpflichtend vorgeschrieben. Der Bundesgesetzgeber möchte Handlungsspielräume dieser Verordnung mit dem Zensusgesetz 2021 ausfüllen, das Bundesgesetzgebungsverfahren läuft aber noch.

Der Zensus 2021 dient insbesondere der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen von Bund, Ländern und Gemeinden, die beispielsweise bei der Einteilung der Wahlkreise, die maßgebliche Bemessungsgrundlage bilden. Die dazu erforderlichen Daten sollen, wie beim Zensus 2011, mit einem registergestützten Zensus, bestehend aus einer Kombination der folgenden Elemente, erhoben werden:

  • Auswertung der Melderegister
  • Befragung der Gebäude- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer zur Gewinnung der Wohnungs- und Gebäudedaten
  • Stichprobenerhebungen zur Erfassung weiterer Angaben über die Bevölkerung, beispielsweise erwerbs- und bildungsstatistische Erhebungsmerkmale bei der Bevölkerung, sowie zur Sicherung der Datenqualität
  • Erhebungen von Daten zu Bewohnerinnen und Bewohnern an Anschriften mit Sonderbereichen (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnheime)

Das niedersächsische Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2021 soll mit seinen Durchführungsvorschriften das Bundesgesetz ergänzen. Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten sind wichtig für die Sicherung der Qualität und Vollständigkeit der Zensusergebnisse. Deshalb sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung von örtlichen Erhebungsstellen in niedersächsischen Kommunen vor, überträgt diese Aufgaben der Durchführung des Zensus vor Ort und regelt den finanziellen Ausgleich der mit der Aufgabenübertragung verbundenen Mehrbelastungen zwischen Land und Kommunen.

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