LROP soll künftig Flächenkonkurrenzen entschärfen – Agrarministerium federführend

LROP soll künftig Flächenkonkurrenzen entschärfen – Agrarministerium federführend
Das Land gibt der Energiegewinnung Priorität und will Moore schützen - Foto: JPH

Mehr Klimaschutz und ein verstärkter Ausbau erneuerbarer Energien: Auch in dieser Legislaturperiode soll das Landes-Raumordnungsprogramm (kurz LROP) fortgeschrieben werden – für eine nachhaltigere Entwicklung in Niedersachsen. Das hat das Kabinett in seiner Sitzung am  Dienstag, 25.07.2023, beschlossen.

Basisfragen klären

Auf welchen Flächen soll die Biodiversität gestärkt werden, wo können neue Stromtrassen entstehen? Was wird aus Städten, Dörfern und der Landschaft? Bei der Gestaltung und Entwicklung unseres Lebensumfeldes konkurrieren vielfältige Interessen um die Nutzung von Flächen. Das LROP trifft verbindliche Festlegungen und gibt damit allen Akteuren Planungssicherheit. Zuletzt wurde das LROP im Jahre 2022 geändert. Die nun anstehende Änderung wird mit der Bekanntgabe der sogenannten „allgemeinen Planungsabsichten“ eingeleitet.

In den Fokus rückt dabei eine Reduzierung des Flächenverbrauchs. Geprüft werden soll insbesondere, wie es gelingen kann, fruchtbare Böden zu schützen. Auch die Energiewende soll laut Koalitionsvertrag möglichst flächenschonend umgesetzt werden. So sollen beispielsweise Regelungen für einen flächenschonenden Ausbau der Solarenergie erarbeitet werden.

Energieerzeugung hat Priorität

Vordringlich ist aus Sicht des Landes der Umbau der Energieerzeugung. Dazu gehören der Ausbau der Wind- und Solarenergie. In vielen niedersächsischen Wäldern hat der Borkenkäfer große Schäden angerichtet. Es soll geprüft werden, inwiefern diese Flächen stärker für Windenergieanlagen geöffnet werden können. Ferner sollen Regelungen zugunsten der sich in Entwicklung befindlichen Wasserstoffindustrie überprüft werden. Bisherige Festlegungen zum Stromnetzausbau sollen aktualisiert werden.

Biotope entwickeln und schützen

In Niedersachsen gibt es bereits zahlreiche vernetzte Biotope. Das LROP soll diesen landesweiten Biotopverbund weiterentwickeln, um die Artenvielfalt zu fördern. Zudem sollen Flächen, die bisher für die Torfgewinnung im LROP reserviert waren, aus Gründen des Klimaschutzes gestrichen werden.

Im August wird mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt das Beteiligungsverfahren für alle Bürger zu den Planungsabsichten eingeleitet. Danach beginnt eine sechswöchige Stellungnahmefrist. Die allgemeinen Planungsabsichten können im Internet eingesehen werden. Stellungnahmen können elektronisch an die E-Mailadresse LROP-Fortschreibung@ml.niedersachsen.de oder postalisch an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gerichtet werden.

Nach Auswertung der eingehenden Stellungnahmen erfolgt die Entwurfserarbeitung zur Änderung des LROP. Zu diesen Entwurfsunterlagen ist das erste Beteiligungsverfahren im Sommer 2024 geplant.

Abhängig von den eingehenden Stellungnahmen muss ein zweites Beteiligungsverfahren zum angepassten Verordnungsentwurf durchgeführt werden, bevor schließlich der Niedersächsische Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und nachfolgend das Kabinett die Änderung des LROP beschließt.

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