Nachtragshaushalt für beitragsfreie Kitas, Bildung und innere Sicherheit

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag den Entwurf eines Nachtragshaushalts für das laufende Jahr beschlossen. Damit sollen zent­rale politische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Im Mittelpunkt des Nachtragshaushalts stehen die Einführung der Beitragsfreiheit für das erste und zweite Kindergartenjahr bereits ab August 2018, die Bereitstellung von 750 zusätzlichen Stellen im Po­lizeibereich, die weitere Bereitstellung von rund 1000 Lehrerstellen sowie die Erhöhung der Investitionsförderung beim Krippenausbau für bis zu weitere 5000 Krippenplätze.

In den Landtag werden die neuen Planungen eingebracht – Foto: JPH

Mit diesen Maßnahmen, die ein Volumen von insgesamt rund 205 Millionen Euro haben, unterstreicht die Landesregierung ihren Anspruch, Niedersachsen als Bildungsland stärker zu profilieren und die innere Sicherheit des Landes zu stärken. Neben den politischen Kernpunkten beinhaltet der Entwurf des Nachtragshaushalts weitere Maßnahmen, die unter an­derem mit rechtlichen Verpflichtungen und Bedarfsanpassungen, Auswirkungen von Landtagsbeschlüssen des vergangenen Jahres sowie der Neubildung der Landesregierung nach der Landtagswahl im Oktober 2017 im Zusammenhang stehen. So werden aufgrund der Steuermehreinnahmen allein rund 219 Millionen Euro als zusätzliche Zahlung in den kommunalen Finanzausgleich veranschlagt. Das stärkt die Einnahmen der Kommunen.

Weitere Verpflichtungen ergeben sich aus höheren Zahlungen im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschussgesetz (netto rund 67 Millionen Euro) sowie für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (rund 113 Millionen Euro). Zusätzlich werden weitere Ausgaben im Bereich Katastrophenschutz, der Einführung der Meisterprämie, Erhöhung der Planungsmittel für den Straßenbau sowie für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes veranschlagt. Rund 83 Millionen Euro werden für Beihilfe- und Versorgungsausgaben anfallen. Die Lan­desregierung hat in diesem Zusammenhang beschlossen, der Landesversorgungsrücklage 90 Millionen Euro zuzuführen. Diese Rücklage soll die Finanzierung steigender Versorgungs­ausgaben vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung abfedern. Ihr Bestand wird jetzt auf gut 600 Millionen Euro anwachsen.

Gegenfinanziert wird der Nachtragshaushalt insbesondere über Steuermehreinnahmen in Höhe von 684 Mil­lionen Euro entsprechend der letzten November-Steuerschätzung, Einnahmeveränderungen in Höhe von insgesamt rund 92 Millionen Euro, primär im Bereich Unterhaltsvorschuss, so­wie einer Anpassung einzelner Haushaltsposten an die aktuelle Entwicklung. Dazu gehören beispielsweise Zinsminderausgaben und die Reduzierung von Ausgaben für die Landesaufnahmebehörde.

Durch den Nachtragshaushalt wird das Haushaltsvolumen 2018 insgesamt 31,7 Milliarden Euro betragen. Der Haushaltsplan-Entwurf wird dem Landtag Ende Januar 2018 mit der Bitte zugeleitet werden, ihn zeitnah zu beraten und zu verabschieden.

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