Niedersachsen will Rundfunkstaatsvertrag ändern
Die Landesregierung hat am Dienstag, 15.01.2019, den Entwurf des Zustimmungsgesetzes des Landes zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (22. RÄStV) beschlossen und dem Landtag zur abschließenden Beratung zugeleitet. Den Staatsvertrag hatten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder zwischen dem 15. und 26. Oktober 2018 unterzeichnet.
Mit dem 22. RÄStV wird der Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu gestaltet. Entsprechend seiner geänderten Nutzungsgewohnheiten sollen die Beitragszahler künftig auf ein erweitertes Online-Angebot von ARD, ZDF und Deutschlandradio zugreifen können. Die Verweildauern von Sendungen in den Mediatheken sollen verlängert werden. Außerdem sollen Sendungen künftig bereits vor ihrer Ausstrahlung im Netz abrufbar sein. Eine besondere Aufgabe war die Abgrenzung zulässiger Textangebote in den Websites der öffentlich-rechtlichen Sender gegenüber den digitalen Angeboten der Presseverlage. Diese Frage hatte bereits die Gerichte beschäftigt. Es war lange um einen fairen Interessenausgleich gerungen worden.
Der Staatsvertragsentwurf bildet den erzielten Kompromiss ab: Telemedienangebote sollen nicht presseähnlich sein. Sie sollen im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder Ton gestaltet werden, Text darf nicht im Vordergrund stehen. Diese Vorgaben gelten nicht für Angebotsübersichten, Schlagzeilen, Sendungstranskripte, Informationen über die jeweilige Rundfunkanstalt und Maßnahmen zum Zweck der Barrierefreiheit. Weiterhin möglich sein sollen zudem Telemedien, die der Aufbereitung von Inhalten aus einer konkreten Sendung einschließlich Hintergrundinformationen dienen. Der zeitliche und inhaltliche Bezug zur jeweiligen Sendung muss ausgewiesen werden.
Durch die Verpflichtung zur Einrichtung einer paritätisch besetzten Schlichtungsstelle von Rundfunkveranstaltern und Spitzenverbänden der Presse sollen Auslegungsfragen bei der Anwendung der Neuregelungen künftig außergerichtlich geklärt werden. Der 22. RÄStV soll nach der Ratifizierung in allen 16 Landesparlamenten zum 1. Mai 2019 in Kraft treten.
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