Ortsrat Wehmingen trifft sich zur Ortsbürgermeisterwahl und Bauplanbearbeitung
In der Reihe der konstituierenden Sitzungen der Ortsräte nach der Kommunalwahl beginnt dieses Jahr der Ortsrat in Wehmingen mit der Wahl des Ortsbürgermeisters und seiner Vertretung. Zudem stehen im Sehnder Ortsteil die Ehrungen und auch die Verabschiedungen ausscheidender Ortsratsmitglieder an.
Die Sitzung unter Leitung des Ortsbürgermeisters Rene Bettels beginnt um 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus an Der Von-Wemighe-Straße 8. Nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit erfolgt zunächst die Ehrung von verdienten Kommunalpolitikern aus Wehmingen, bevor die Verabschiedung der ausscheidenden Mitglieder erfolgt.
Geänderte Mehrheitsverhältnisse
An die Pflichtenbelehrung nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz erfolgt die Belehrung des neuen Ortsrats, bevor dann die Neuwahl eines Ortsbürgermeisters erfolgt. Die ist dieses Mal eher offen. Denn bislang hatte die SPD mit vier Sitzen im Ortsrat die Mehrheit, die CDU hatte deren drei. Mit der Wahl vom September hat die SPD jedoch einen Sitz abgeben müssen und die Grünen haben mit Gustav Heineke, der den Platz erobert hat, stellen nun das Zünglein an der Waage dar. Zur Wahl treten die SPD mit Rene Bettels, die CDU mit Maike Vorhold an – drei Stimmen sind den jeweiligen Bewerbern damit wohl sicher. Damit gibt die Stimme des Grünen-Mitglieds den Ausschlag, der allerdings bislang keine Präferenz erkennen ließ.
Bebauungsplan Hohenfels
Nach der dadurch spannenden Wahl des Ortsbürgermeisters erfolgt die Wahl der Stellvertretung und es gilt, den Bebauungsplan Nr. 508 zur „Siedlung Hohenfels“ zu beraten. Damit soll sowohl der Siedlungsbestand als solches gesichert, aber auch eine bauliche Erweiterung beschlossen werden. Außerdem wird über die umstrittene Grünpflege der Stadt Sehnde diskutiert, indem für die verschiedenen Bereiche die Pflegeumfänge festgelegt werden sollen.
Corona-Bestimmungen
Die Sitzung findet für Besucher nach der 3G-Regel statt. Bitte bringen Sie als Zuhörer einen Nachweis mit, dass Sie vollständig geimpft oder genesen sind. Alternativ können Sie auch einen Antigen-Schnelltest (maximal 24- Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.
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