Änderung der Wahlordnung für Sehnde gefordert: CDU/FDP-Gruppe bringt Antrag ein
Die CDU/FDP-Gruppe im Rat der Stadt Sehnde fordert, dass eine Veröffentlichung der Straße und der Hausnummer bei der Bekanntmachung der Wahlvorschläge der Kandidatinnen und Kandidaten für Kommunalwahlen nur mit einer Einwilligung dieser erfolgt. Bisher werden bei der Bekanntmachung der Wahlvorschläge aller Bewerber grundsätzlich mit der Wohnanschrift gelistet und über die Presse veröffentlicht. Einzig die Weglassung der Wohnanschrift auf dem Stimmzettel ist rechtlich in der Kommunalwahlordnung verankert.
Bayern als Vorbild
Einen entsprechenden Antrag hat die Gruppe jetzt dem Bürgermeister vorgelegt. Darin fordert sie die Verwaltung auf, mit den zuständigen Stellen der niedersächsischen Landesregierung Kontakt aufzunehmen, um eine entsprechende Änderung der Landeswahlordnung herbeizuführen. „In Anbetracht der zunehmenden Angriffe auf Kommunalpolitiker und -politikerinnen in der vergangenen Zeit bedarf es einer Änderung der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung. Und einer rechtliche Verankerung, dass die Einholung der Einwilligung zur Veröffentlichung der Wohnanschrift verpflichtend wird“, so Manuela König (CDU), Initiatorin des Antrags aus Ilten.
Sicherheit beachten
Der gesellschaftliche Wandel zeigt, dass die Angriffe auf Personen, die ihre Meinung öffentlich äußern, nicht nur in den sozialen Medien und bei öffentlichen Veranstaltungen erfolgen, sondern vermehrt auch im privaten Bereich, bei denen der Wohnort aufgesucht wird.
Hier können Beispiele auch aus Niedersachsen aufgeführt werden: Arnd Focke, ehemaliger Bürgermeister von Nienburg, der nach Morddrohungen, Drohanrufen und einem verkratzten Auto sein Amt 2020 niederlegte. Helma Spöring, ehemalige Bürgermeisterin von Walsrode, auf deren Grundstück ein Auto im Dezember 2019 explodierte.
Mehr Kandidaten gewinnen durch Schutz
Ausgangspunkt für die Antragsstellung war ein gemeinsames Gespräch zwischen Manuela König und Diana Rieck-Vogt, Vorsitzende des CDU-Ortsverband Hannover-Mitte. Dabei ist es thematisiert worden, dass es immer schwieriger werde, Kandidatinnen und Kandidaten für Kommunalwahlen zu finden. Ein möglicher Grund ist, dass schon mit der Bekanntgabe einer Kandidatur die Adresse der Bewerber und Bewerberinnen bekanntgegeben werden muss nach derzeitiger Rechtslage.
Demokratie darf nicht gefährlich werden
Klaus Hoffmann, CDU/FDP-Gruppensprecher, unterstützt die Initiative seiner Mentee König: „Aufgrund dieser ernstzunehmenden Entwicklung der Gesellschaft ist ein Antrag, der die Relevanz des Datenschutzes und die Sicherheit von Kommunalpolitiker und -politikerinnen durch eine rechtlich sichere Handlungsanweisung verdeutlicht, sinnvoll. Die Privatsphäre und der persönliche Schutz von Kommunalpolitikern und –politikerinnen muss gewährleistet sein. Denn eine Demokratie benötigt Bürgerinnen, die sich in die Gesellschaft einbringen, sich wählen lassen und dabei frei von Ängsten um ihr Leben und das ihrer Familie sind.“
Der Antrag steht auf der Tagesordnung für die kommende Ratssitzung am 19.11.2020.
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