Schulsanierung „KIP 2“: Umfangreiche Hilfen für Kommunen
Niedersachsens Kommunen können bis zum Jahr 2022 insgesamt rund 289 Millionen Euro für die Sanierung und Modernisierung ihrer Schulinfrastruktur einplanen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur zügigen Umsetzung des zweiten Teils des kommunalen Investitionsprogramms des Bundes („KIP 2“), das Schulsanierungsprogramm, hat die Niedersächsische Landesregierung gestern auf den Weg in Richtung Landtag gebracht.
Der Gesetzentwurf knüpft an das „KIP 1“ an, das im Innenministerium bereits seit 2015 umgesetzt wird. Seinerzeit hatte der Bund insgesamt 3,5 Milliarden Euro für die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur bereitgestellt. Bis jetzt konnten in Niedersachsen schon über 500 Einzelprojekte begonnen und umgesetzt werden. Dafür sind rund 100 Millionen Euro an Fördermitteln abgerufen worden. Niedersachsen liegt damit im Ländervergleich in der Spitzengruppe. Der neue Gesetzentwurf ermögliche es, finanzschwache Kommunen gezielt bei der Sanierung ihrer Bildungsinfrastruktur zu unterstützen, sagte Innenminister Boris Pistorius: „Damit können viele Schulgebäude fit für die Zukunft gemacht werden.“
In den Verhandlungen mit dem Bund hatte die Landesregierung einen maßgeblichen Anteil daran, dass auch beim „KIP 2“ optimale Förderbedingungen für die Kommunen erreicht wurden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass 85 Prozent der Kommunen, die Schulträger sind (379 Städte, Landkreise und Gemeinden), von den Fördermitteln profitieren können. Jetzt seien die Kommunen am Zug. Die Schulträger könnten damit das bewährte Verfahren fortsetzen, sagte Pistorius: „Gerade weil die Umsetzung von ‚KIP 1‘ gut läuft, haben wir uns in den Verhandlungen mit dem Bund erfolgreich für eine ebenso kommunalfreundliche wie bürokratiearme Umsetzung des zweiten Programmteils eingesetzt.“
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