Steuerliche Förderung von Dienstfahrrädern für Beamte und Richter
Die Landesregierung hat am Dienstag, 25.07.2023, eine Formulierungshilfe für den Niedersächsischen Landtag zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes beschlossen. Dadurch können Beamte sowie Richter künftig an den auf einer Entgeltumwandlung basierenden Fahrradleasingmodellen teilnehmen. Diese Möglichkeit der Entgeltumwandlung war bisher nicht möglich.
Der Niedersächsische Landtag hatte die Landesregierung mit Beschluss vom 22. Februar 2023 gebeten, ihm einen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes vorzulegen. Mit der nun vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfe zum Dienstradleasing wird diesem Ersuchen entsprochen.
Schließt das Land Niedersachsen mit einem Fahrradanbieter einen Vertrag über ein Leasingmodell, können seine Beamte sowie Richterinnen und Richter bei diesem Anbieter vertragskonform Räder beziehen, die sie auch privat nutzen dürfen. Die Leasingrate wird dann von der Besoldung einbehalten und ist für die Nutzer steuerfrei.
Finanzminister Gerald Heere zu der Lösung: „Das Fahrrad spielt für immer mehr Menschen eine große Rolle für ihre alltägliche Mobilität. Das hat nicht nur gesundheitliche, sondern auch verkehrs- und umweltpolitische Vorteile. Deshalb ist es nur zeitgemäß, dass das Land Niedersachsen als moderner Arbeitgeber die Nutzung des Fahrrads durch seine Beschäftigten unterstützt.
Diese Option gilt leider noch nicht für die Tarifbeschäftigten des Landes, da es aktuell keine tarifvertragliche Regelung zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings gibt. Niedersachsen wird sich als Mitglied des Arbeitgeberverbandes Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für eine entsprechende tarifvertragliche Lösung einsetzen.
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