Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes: Einbringung des Gesetzes in den Landtag
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am Dienstag, 02.03.2021, beschlossen, einen Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes in den Landtag einzubringen. Die Änderungen sollen größtenteils noch vor den nächsten allgemeinen Kommunalwahlen am 12. September 2021 in Kraft treten.
Nach dem Gesetzentwurf sollen im Wesentlichen die Vorschriften für die Bundestagswahlen zur Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts übernommen und im niedersächsischen Landes- und Kommunalwahlrecht eingeführt werden. Gleichzeitig sollen die Verfahrensvorschriften im Landes- und Kommunalwahlrecht in einigen Bereichen fortentwickelt und an praktische Erfahrungen angepasst werden.
Im Rahmen der Verbandsbeteiligung ist die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zum „inklusiven Wahlrecht“ noch vor den Kommunalwahlen in diesem Jahr ausdrücklich befürwortet worden.
Da die Aufstellungen der Bewerberinnen und Bewerber für die Kommunalwahlen 2021 teilweise schon begonnen haben, sollen einige Rechtsänderungen erst für die nächste kommunale Wahlperiode ab 1. November 2021 gelten. Dazu würden beispielsweise die Vorverlegung von Stichtagen für die Einreichung und die Zulassung von Wahlvorschlägen zu den Kommunalwahlen zählen.
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