Coronakrise: Niedersachsen ändert Wertgrenzenverordnung
Ab Mittwoch, 08.04.2020, gelten in Niedersachsen höhere Wertgrenzen für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann begründet die Änderung der Wertgrenzenverordnung: „Öffentliche Aufträge können die Liquidität von Unternehmen und damit Beschäftigung sichern. Das forcieren wir jetzt, indem wir die Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge massiv erleichtern und beschleunigen, aber auch Vergabestellen in die Lage versetzen, derzeit besonders dringliche Leistungen so schnell wie möglich zu beschaffen. Wir werden die Auftragswertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen, Freihändige Vergaben und Verhandlungsvergaben in historisch einmaliger Weise erhöhen.“
Zunächst bis zum 30. September 2020 befristet, gilt ab Mittwoch für Auftragsvergaben:
- Bauleistungen bis 3 Millionen Euro: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb (bisher je nach Gewerk 50 000 bis 150 000 Euro)
- Bauleistungen bis 1 Million Euro: Freihändige Vergabe (bisher 25 000 Euro)
- Dienst- und Lieferleistungen unter EU-Schwellenwerten: Freie Verfahrenswahl
- Besonders dringliche Dienst- und Lieferleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unter 214 000 Euro (EU-Schwellenwert): Direktkauf
Dr. Bernd Althusmann: „Diese Maßnahme ändert nichts an dem Grundsatz, dass öffentliche Aufträge in wettbewerblichen Verfahren transparent und nichtdiskriminierend vergeben werden sollen. Derzeit befinden wir uns jedoch in einer besonderen Situation. Daher nutzen wir die zur Verfügung stehenden Spielräume umfänglich aus. Ich habe jedoch das feste Vertrauen, dass sich sämtliche Vergabestellen der Besonderheit dieser Regelungen und ihrer Verantwortung bewusst sind. Ich danke auch den Kammern und Verbänden für ihre trotz sehr kurzer Fristsetzung konstruktiven Beiträge, die diese Krisenregelung erst möglich gemacht haben.“
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