Ukraine-Krieg: Kabinett beschließt Verlängerung von Ausnahmeregelungen für Kindertagesstätten
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am Montag, 03.07.2023, die sogenannte KiTa-Notverordnung zur flexiblen Aufnahme geflüchteter Kinder in Kindertagesstätten bis zum 31. Juli 2024 verlängert. Die Ausnahmeregelung war im Zuge der Fluchtbewegungen aus der Ukraine geschaffen worden, um kurzfristig weitere Betreuungsplätze zu ermöglichen. Mit der erneuten Verlängerung der sogenannten KiTa-Notverordnung reagiert das Land auf das fortdauernde Kriegsgeschehen in Osteuropa sowie die weiterhin benötigten kommunalen Betreuungsangebote.
Für die Laufzeit der Verordnung bleiben Ausnahmen unter anderem bei der Mindestanforderung an Raumgröße und Größe des Außengeländes, der maximalen Gruppenbelegung („+1-Kind-Regelung“) und Wahrnehmung von Aufsichtspflichten „durch andere geeignete Personen“ vorerst bestehen. Die zulässige Höchstzahl an Plätzen pro Kindergartengruppe liegt ursprünglich bei 25, in Krippen bei 15 Kindern. Jedoch dürfen die Gruppen erst dann vergrößert werden, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Dafür braucht es keinen entsprechenden Antrag.
Kultusministerin Julia Willie Hamburg wertet die Entscheidung als Notwendigkeit, betont aber zugleich, dass es sich keinesfalls um verbindliche Vorgaben handelt: „Die Träger der einzelnen Kindertagesstätten entscheiden eigenständig darüber, ob sie von den Möglichkeiten, die die Verordnung bietet, vor Ort Gebrauch machen wollen oder nicht. Damit garantieren wir den Einrichtungen weiterhin maximale Flexibilität bei der Unterbringung von geflüchteten Kindern aus der Ukraine.“
Land unterstützt finanziell
Bereits jetzt können Einrichtungsträger zur „Abfederung“ von Mehrbelastungen ihren pädagogischen Kräften zusätzliche Leitungs- und Verfügungszeiten gewähren. Die neuen Stunden werden landesseitig mit einer pauschalisierten Finanzhilfe unterstützt. Auf diese Weise setzt das Land einen Anreiz, mehr als die gesetzlich festgelegten Mindestleitungs- und Mindestverfügungszeiten zu gewähren.
Hamburg verwies zudem unter anderem auf die neue Richtlinie „Qualität in Kitas II“, die in Kürze veröffentlicht werden soll und über die mit rund 183 Millionen Euro im Zeitraum vom 01.08.2023 bis 31.07.2025 unter anderem auch Maßnahmen zur Verbesserung des Personalschlüssels in Kindergartengruppen (Zusatzkräfte Betreuung) und zur Entlastung von Einrichtungsleitungen (Zusatzkräfte Leitung) gefördert werden. Die KiTa-Notverordnung war im vergangenen Jahr als Reaktion auf die steigende Zahl ukrainischer Kinder in den niedersächsischen Kindertageseinrichtungen eingeführt worden.
Die bisherige Verordnung in der aktuellen Fassung läuft zum 31.07.2023 aus.
Anzeige