Unterstützung: 32 Niedersächsische Kommunen erhalten 74,3 Millionen Euro Bedarfszuweisungen
Insgesamt 32 besonders finanzschwachen und überdurchschnittlich hoch verschuldeten Landkreisen, Städten, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen werden in diesem Jahr Bedarfszuweisungen gewährt. Die Bedarfszuweisung ist eine Unterstützung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Im laufenden Antragsverfahren sind Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt 74,3 Millionen Euro vorgesehen.
40 Prozent mehr Anträge
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt: „Die Bedarfszuweisungen werden den Kommunen überwiegend zeitnah bewilligt. Das ist wegen der gestiegenen Liquiditätskreditzinsen und den nach wie vor hohen Energiekosten besonders wichtig. Insgesamt hatten 82 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2024 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der antragstellenden Kommunen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 40 Prozent angestiegen.“ Bedarfszuweisungen bekommen allerdings ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.
Unterschiedliche Beträge
Die Höhe der einzelnen Zuweisungen beläuft sich auf Beträge zwischen 200.000 Euro für die Gemeinde Walkenried im Landkreis Göttingen und jeweils 7,5 Millionen Euro für die Städte Salzgitter und Wilhelmshaven sowie die Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden. Die Kommunen erhalten die Bedarfszuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in ihren kommunalen Haushalten. Damit soll die Kassenliquidität gestärt und aufgelaufene Fehlbeträge zurückgeführt werden. Mit den bewilligten Zuweisungen kann jeweils ein Anteil in Höhe von rund 20 Prozent des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt werden.
Im Ostkreis erhalten zwei Städte und eine Gemeinde Zuschüsse. So wird Burgdorf mit 2,67 Millionen Euro unterstützt, Laatzen bekommt 2,94 Millionen und Uetze kann sich auf 3,25 Millionen freuen.
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