Zulassung von ukrainischen Fahrzeugen: Niedersachsen verlängert Ausnahmeregelung

Zulassung von ukrainischen Fahrzeugen: Niedersachsen verlängert Ausnahmeregelung
Keine Ummeldung für ukrainische Fahrzeuge erforderlich - Foto: MHH

Geflüchtete aus der Ukraine mussten ihre Fahrzeuge zunächst nicht in Deutschland zulassen, da ihr Aufenthalt hier nur als vorübergehend angesehen wurde. Diese Regelung galt aber nur für ein Jahr. Diese Jahresfrist ist in einigen Fällen bereits abgelaufen. Einer Vielzahl von Geflüchteten droht damit  eine Zulassung ihres Fahrzeugs in den nächsten Wochen.

Ukrainische Fahrzeuge verfügen jedoch in der Regel nicht über eine gültige Betriebserlaubnis nach den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder eine EG-Typgenehmigung, sodass grundsätzlich zunächst die Begutachtung für eine Einzelgenehmigung in Verbindung mit einer Hauptuntersuchung sowie der Erteilung notwendiger Ausnahmegenehmigungen nach Paragraph 70 StVZO durch die zuständigen Zulassungsbehörden erforderlich sind.

Verkehrsminister Olaf Lies zu der Entscheidung: „Der Krieg in der Ukraine dauert unvermindert an, und der Schutz von Menschenleben steht an erster Stelle. Deshalb ist es unsere Pflicht, den Ukrainern – mit scheinbar kleineren Maßnahmen wie diesen – bürokratische Steine aus dem Weg zu räumen. Wir haben die Ausnahmeregelung verlängert, um der Situation von Kriegsgeflüchteten angemessen Rechnung zu tragen.“

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