2019er Restabfallsäcke von aha nur noch kurz gültig
Die Restabfallsäcke von aha aus dem Jahr 2019 verlieren mit dem Jahreswechsel ihre Gültigkeit und werden nicht mehr abgeholt. aha nimmt die Säcke aus dem Jahr 2019 aber noch bis spätestens 14. Januar 2020 mit. Damit ist gewährleistet, dass die im alten Jahr angefallenen Abfälle auch noch mit den 2019er Restabfallsäcken am jeweils ersten Abfuhrtag des neuen Jahres entsorgt werden können. aha bittet die Kunden darum, die ungültigen Säcke nach dem ersten Abholtag im neuen Jahr in ihrer Straße nicht mehr bereitzustellen.
Alte Säcke nur noch bis zum 10. Januar
Weil das nicht genutzte Restabfallvolumen eines Kunden mit Behälter nach jeder Leerung verfällt und nicht gesammelt und ins neue Jahr übertragen werden kann, gilt das auch für Kunden mit Restabfallsäcken. Die neuen 2020er Restabfallsäcke werden im kommenden Jahr ab dem 2. Januar bis 31. Dezember 2020 abgeholt. Sie können seit November in allen teilnehmenden Geschäften sowie auf den drei aha-Deponien in Hannover, Burgdorf und Wunstorf sowie neun Wertstoffhöfen im Umland gegen Gutscheine getauscht werden. Eine Übersicht aller Ausgabestellen gibt’s im Internet.
Wer mehr oder weniger Abfallvolumen benötigt, kann dies anpassen. Die Änderungen zum Volumen sind schriftlich möglich und werden grundsätzlich zum 1. des Folgemonats nach Antragstellung wirksam. Wer mehr Volumen benötigt, bekommt entsprechend eine größere Tonne, neue Gutscheine oder Säcke ausgehändigt.
Abfallvolumen kann 2020 reduziert werden
Neu in die Abfallsatzung wird die Möglichkeit aufgenommen, das Abfallmindestvolumen von zehn Liter pro Person und Woche ein weiteres Mal zu reduzieren. Zukünftig ist auf Antrag eine Reduzierung auf bis zu fünf Liter pro Person und Woche möglich. Die Absenkung trägt dem Umstand Rechnung, dass viele Menschen sich um einen bewussteren, weniger abfallintensiven Lebensstil bemühen. Vor einem Antrag auf Absenkung des Restabfallvolumens sollte bedacht werden, dass das durchschnittliche Abfallvolumen in der Region Hannover bei rund 20 Litern pro Person und Woche liegt. Pro Grundstück muss jedoch mindestens der kleinste Behälter mit dem geringsten Leerungsrhythmus zur Verfügung stehen. Dies ist derzeit die 40-Liter-Tonne bei vierwöchentlicher Leerung. Die Absenkung muss allerdings geprüft werden, um Missbrauch und „Mülltourismus“ auszuschließen. Bei der Reduzierung des Abfallvolumens auf das Mindestvolumen geht es stets darum, dass der Nutzer auch tatsächlich mit diesem reduzierten Volumen auskommt.
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