AfD prüft Klage gegen die Ausgangssperre – Auflage erteilte das Land Niedersachsen
Die AfD sieht den verfügten Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger mit der gerade verhängten Ausgangsbeschränkung für die Region Hannover als „nicht hinnehmbar“ an. Sie plant daher eine Klage gegen diese Verfügung.
Nach zwei Erfolgen gegen die Regionsverwaltung durch den AfD-Bundestagsabgeordneten Dietmar Friedhoff sowie den AfD-Kreisvorsitzenden Dirk Brandes im Jahr 2020 zum Versammlungsrecht und der Maskenpflicht prüft die AfD nach eigenen Angaben erneut Schritte gegen die Region.
Die Partei hält es demzufolge für einen zu tiefen Eingriff in die Freiheitsrechte der Menschen, die das Osterfest im Kreise ihrer Familie verbringen möchten. „Ein verantwortungsvolles Handeln trauen wir den Bürgern im Gegensatz zum Regionspräsidenten Jagau zu“, meint der Bundestagsabgeordnete Jörn König.
Bei der Vorstellung der Allgemeinverfügung zur Ausgangssperre in der Region sagte Regionspräsident Hauke Jagau am Mittwoch, 31.03.2021, zu der angekündigten Klage: „Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“. Ihm haben viele Bürger mitgeteilt, dass man das „viel früher hätte einführen müssen“ – andere dagegen, dass man „das gar nicht machen“ könne. Die Region habe alles bei dem Schreiben der Allgemeinverfügung gegeneinander abgewogen. „Immerhin“, so Jagau, „ist das eine Auflage der Landesregierung, ab einem Inzidenzwert von über 100 so zu agieren. Das müssen nun die Gerichte bewerten.“
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