Bau- und Gartenmärkte sowie Blumenläden seit Sonnabend wieder geöffnet
Die Niedersächsische Verordnung (VO) zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Epidemie regelt die Beschränkung von sozialen Kontakten und umfasst unter anderem die Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum, die Beschränkung auf eine Höchstzahl von zwei Personen und die Schließungen von weiteren gewerblichen Einrichtungen.
Die VO vom 03.04.2020 tritt am 04.04.2020 in Kraft. Bisher waren Baumärkte und Blumenläden für den Allgemeinen Verkauf gesperrt worden. In der neuen VO werden Bau- und Gartenmärkte sowie Blumenläden als Betriebe aufgelistet, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Damit sind sie von der Schließungsanordnung ausgenommen und dürfen unter der Voraussetzung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird, öffnen.
Grundlage der Allgemeinverfügung ist der Beschluss der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2020 . Bitte beachten Sie mit Blick auf die Osterfeiertage aber weiterehin die Regeln zu Kontakten mit anderen, nicht zum Haushalt gehörenden Personen in Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Grundstück.
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