Bestehende Maskenpflicht für die Region Hannover präzisiert

Die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt weiterhin in den klassischen Einkaufszentren, die sich in geschlossenen Räumen befinden – also etwa in der Ernst-August-Galerie in Hannover oder im Leine-Center in Laatzen.

Klarstellung, wo Masken derzeit getragen werden müssen – Foto: JPH

Die Maskenpflicht dafür ergibt sich aus der geltenden Landesverordnung. Dort heißt es „Jede Person hat ….in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“ Die Teilaufhebung der Maskenpflicht, die die Region Hannover gestern bekannt gemacht hat, bezieht sich ausschließlich auf offene Bereiche von Einkaufszentren, also auf Zentren, in denen die Verkehrsflächen unter freiem Himmel sind. Dies bedeutet etwa, wenn mehrere Geschäfte durch eine gemeinsame Parkplatzfläche verbunden sind. Für das A2-Center in Altwarmbüchen, das fälschlicherweise als Beispiel genannt worden war, gilt weiterhin die Maskenpflicht. Davon unbenommen gilt nach wie vor die Maskenpflicht überall, wo Menschen den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können.

Anzeige
Werben Sie bei Sehnde-News