Besuchseinschränkungen in allen Kliniken: nur eine feste Bezugsperson pro Patient

Alle Kliniken in der Region Hannover werden ab Montag, 2. November 2020, ihre Besuchsregelungen an die aktuelle Risikoeinschätzung anpassen. Die neuen Regelungen berücksichtigen die aktuellen Erkenntnisse, Vorgaben und Gesetze in einem angemessenen Maß für die Sicherstellung des Krankenhausbetriebs und seine besonderen Schutznotwendigkeiten.

Alle Kliniken folgen dem Prinzip

Überall in den Krankenhäusern gibt es wieder eingeschränkte Besuchsregeln – Foto: JPH

Zum anderen bieten die trägerübergreifend einheitlichen Regelungen für Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen gut nachvollziehbare Rahmenbedingungen. Die gemeinsam entwickelten Regelungen gelten ab dem kommenden Montag für alle Standorte des KRH Klinikums Region Hannover (KRH), die Medizinische Hochschule Hannover (MHH), alle Standorte der Diakovere-Krankenhäuser, das Kinder- und Jugendkrankenhaus Auf der Bult, das Vinzenzkrankenhaus, das Clementinenhaus, die Sophienklinik und die Paracelsus-Klinik.

Eine Bezugsperson festlegen

Jede Patientin und jeder Patient kann für die Dauer seines Krankenhausaufenthaltes eine Besuchsperson definieren. Diese Besuchsperson kann einmal täglich den Patienten oder die Patientin besuchen. Einzelheiten zu den jeweiligen konkreten Umsetzungen der Regelung und mögliche Ergänzungsregelungen können auf den Internetseiten der betroffenen Häuser eingesehen werden.

Infos auf den Homepages

Alle Krankenhäuser in der Region Hannover danken allen Betroffenen für das große Verständnis. Bereits im Frühjahr, als das erste Mal eine vergleichbare Besuchseinschränkung in Kraft trat, haben die Meisten mit großer Umsicht reagiert. Die Betroffenen sollten sich hier speziell auf den jeweiligen Internetseiten der Häuser informieren.

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