Bundespolizei stellt verbotenes Pfefferspray Flughafen Hannover sicher
Ein 55-jähriger deutscher Staatsangehöriger ist am Mittwoch, 28.08.2024, gegen 10 Uhr unterwegs von Hannover nach Amsterdam gewesen. Bei der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Hannover legte er sein Handgepäck in die Gepäckwanne zur Sicherheitsüberprüfung.
Beim Durchlaufen der Kontrolle stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges darin fest, sodass das Handgepäckstück nicht zweifelsfrei als ungefährlich eingestuft werden konnte. Daraufhin wurden Beamte der Bundespolizei hinzugezogen, die das Gepäckstück genauer überprüften. Dabei wurde eine Dose Pfefferspray aufgefunden.
Da diese nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Er führe das Pfefferspray zur Selbstverteidigung immer mit, so die eigenen Angaben des Fluggastes gegenüber der Polizei. Danach habe er es in Polen gekauft und nicht auf die entsprechend notwendigen Kennzeichnungen geachtet.
Der Mann erhielt eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Spray wurde sichergestellt. Im Anschluss durfte er weiterreisen.
Anzeige